Muss man gelbe Briefe weiterleiten?

Hallo,

angenommen eine Frau und ein Mann wohnen zusammen, dann trennen sie sich.
Der Mann zieht aus. Die Frau sagt ihm er soll einen Nachsendeantrag stellen damit die Post an seine neue Adresse geschickt wird.
Das macht der Mann allerdings nicht. Also muss er ja damit rechnen bzw. weiß das seine ganze Post noch an die alte Adresse geht, also zu der Frau.
Nun sind auch gelbe Briefe mit bei der Post, also wahrscheinlich Mahnbescheide oder ähnliches. (Ist nichts neues für den Mann, kommt öfters vor).

Ist die Frau verpflichtet die Gelben Briefe an den Mann weiterzuleiten? Sie wurde vom Postboten meistens als „Empfänger“ eingetragen, also das sie die Briefe entgegen genommen hat.

Oder kann sie diese gelben Briefe einfach sammeln und warten das der Mann diese irgendwann bei ihr abholt?

Oder macht sie sich strafbar wenn sie ihn nicht sofort von diesen Briefen in Kenntnis setzt?

weiterzuleiten? Sie wurde vom Postboten meistens als
„Empfänger“ eingetragen, also das sie die Briefe entgegen genommen hat.

Warum nimmt sie diese Briefe an ? Da sie nicht die Empfängerin ist, muß sie das nicht.

Hätte die Frau die annahme verweigern können?

Ein Brief wurde aber einfach in den Briefkasten geschmissen.
Diesen hat die Frau gar nicht persönlich angekommen.

Jetzt hat die Frau aber schon zwei dieser gelben Briefe zu Hause liegen.

Sollte die Frau die Briefe an die neue Adresse des Mannes schicken weil sie sich sonst strafbar machen könnte?

Der Mann ist nämlich unberechenbar und wird alles versuchen um der Frau zu schaden.

Hallo,

Der Mann zieht aus. Die Frau sagt ihm er soll einen
Nachsendeantrag stellen damit die Post an seine neue Adresse
geschickt wird.

Das macht der Mann allerdings nicht.

Da fängt die Schlunzigkeit schon an.

Oder macht sie sich strafbar wenn sie ihn nicht sofort von
diesen Briefen in Kenntnis setzt?

Da setzt sich die Schlunzigkeit fort. Weshalb nimmt sie nicht an sie gerichtete Briefe überhaupt an?
Anschließend gibt es Probleme und dann fängt das Gejammere und die Suche nach Ausreden an.
Grund allein ist mangelnde Konsequenz in der Handlungsweise gleich zu Anfang.

Gruß:
Manni

Hätte die Frau die annahme verweigern können?

Ja!

Ein Brief wurde aber einfach in den Briefkasten geschmissen.

Ja, auch diese Zustellart gibt es bei den gelben Briefen.

Jetzt hat die Frau aber schon zwei dieser gelben Briefe zu
Hause liegen.

Dann gib sie ihm, denn in den Briefen sind auch ggf. Fristen vermerkt, innerhalb er reagieren muss.

Sollte die Frau die Briefe an die neue Adresse des Mannes
schicken weil sie sich sonst strafbar machen könnte?

Strafbar macht sie sich mE nicht, aber den Mann noch weiter „zünden“ bringt nix. Also bitte dem Mann nachsenden und der Postfrau/-mann mal mitteilen, das der Herr nicht mehr im Hause ist.

Der Mann ist nämlich unberechenbar und wird alles versuchen
um der Frau zu schaden.

Und daher siehe oben!

VG René

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Servus,

dieses:

der Postfrau/-mann mal mitteilen, das der Herr nicht mehr im Hause
ist.

klappt möglicherweise noch in Gnoien, Niederoderwitz, Ostrhauderfehn und Obergebisbach ganz gut, aber generell gibt es „den Postboten“, der sein Revier und seine Kundschaft kennt, nicht mehr. Wenn einer von z.B. neun Zustellern, die eine Hausnummer versorgen, irgendetwas über einen Adressaten weiß, ist das weder technisch noch formal wirkungsvoll.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

die Frau kann die Briefe auch an den Absender (Amtsgericht) zurückschicken und die neue Zustelladresse mit angeben (abe so schnell wie möglich). Dann wird nochmal seitens des Gerichts ein Zustellversuch unternommen. Ist die Adresse unbekannt, dann mit Vermerk „unzustellbar, verzogen“ zurückschicken. Bitte aber kurz den Sachverhalt in einem Satz dazuschreiben, sonst kanns mächtig Ärger geben (für den Mann). Und bitte Namensschild am Briefkasten ändern (Vor- und Zuname, sonst nix)!

LG Selorius

2 Like

Hätte die Frau die annahme verweigern können?

Ja.

Ein Brief wurde aber einfach in den Briefkasten geschmissen.

Bei der Post wider abgeben mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen“

Jetzt hat die Frau aber schon zwei dieser gelben Briefe zu Hause liegen.

siehe oben.

Sollte die Frau die Briefe an die neue Adresse des Mannes schicken weil sie sich sonst strafbar machen könnte?

Warum sollte sie sich strafbar machen ? Sie hat doch mit den Briefen nichts zu tun.

Der Mann ist nämlich unberechenbar und wird alles versuchen um der Frau zu schaden.

Möglich, hat aber mit den Briefen nichts zu tun.

Hallo,

gibt es „den Postboten“, der sein Revier und seine Kundschaft
kennt, nicht mehr.

Ich meckere immer über die Leute die sagen „früher war alles besser“, aber langsam würd ich es auch behaupten.:wink:
Und es wird ja noch viel schlimmer: e-Postbrief.:frowning:
Sind die e-mails dann bei nem Mahnbescheid Gelb? :smile:

VG René

woher stammt die Information, dass es heutzutage nur noch vereinzelt Postboten gäbe, die ihr Revier und ihre Kundschaft kennen? Das würde mich sehr interessieren.

Ich wohne in München und kenne „meinen“ Briefzusteller und DHL-Zusteller seit Jahren.

Ich habe das Gefühl, die Fragestellung dient der eigenen Absicherung, ob man den Mann durch Zurückhaltung/Vernichtung der Briefe straffrei ärgern bzw. sich auf diese Weise an ihm rächen darf.

Sollte das rauskommen, darf sich der Mann zurecht aufregen und der Frau das Leben zur Hölle machen. Ein Richter hätte dafür übrigens auch kein Verständnis.

Von daher rate ich davon ab.

Hallo,

Ein Richter hätte
dafür übrigens auch kein Verständnis.

Und was genau macht man da verbotenes?
Gruß
loderunner (ianal)