Muss man Hardware von selbst zurückgeben?

Hallooo,

der Vertrag bei einem Kabelanbieter lief aus. In den AGBs steht, dass die zur Verfügung gestellte Hardware innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende zurückgeschickt werden muss.

Daran hat der Kunde überhaupt nicht gedacht und das schlichtweg vergessen und auch nicht jede AGB von allen Verträgen im Kopf!

Der Kunde wird seitens des Kabelanbieters schriftlich erinnert, allerdings gehen diese Schreiben an die alte Anschrift des Kunden, obwohl dem Kabelanbieter nachweislich die neue Anschrift des Kunden bekannt war, der Kunde hat diese Schreiben also nicht bekommen können!

Der Kunde erhält plötzlich ein Schreiben eines Inkassounternehmens, dass doch bitte Betrag X überwiesen werden soll. Das Inkassounternehmen wurde von dem Kabelanbieter beauftragt.

Der Kunde fragt beim Kabelanbieter nach, um was es sich handelt, weil aus dem Schreiben des Inkassounternehmens geht dieses nicht hervor!

Der Kunde bekommt auf seine Nachfrage per E-Mail auch eine Antwort per E-Mail, aus der dieser Sachverhalt (Rückgabe von Hardware …) hervorgeht und die Schreiben an die alte Anschrift des Kunden sind angehängt.

Auf erneute Nachfrage des Kunden, ob man nicht die Kosten erlassen könne, wenn er die Hardware zurückschickt, erhält er die Antwort, dass man zwar die Kosten für die Hardware erlassen könnte, aber die zusätzlichen Kosten des Inkassounternehmens müsste der Kunde dennoch zahlen.

Ist das alles so rechtens oder gibts für den Kunden doch noch die Möglichkeit, dass das Inkassounternehmen diese zusätzlichen Kosten nicht berechnen darf?

LG

Kann da bitte keiner weiterhelfen?

Danke.