… gemeinsam in der bedarfsgemeinschaft steht und sich vom partner trennt ???
… gemeinsam in der bedarfsgemeinschaft steht und sich vom
partner trennt ???
Genau weiß ich es auch nicht…aber kann ich mir nicht vorstellen das du das zurückzahlen mußt!!
ich glaube auch wenn man getrennt ist gilt man als bedarfsgemeinschaft
… gemeinsam in der bedarfsgemeinschaft steht und sich vom
partner trennt ???
HaLLO
also, sobald der Trennungstag feststhet, muss man diesem melden - und einer der ehemaligen Partner bekommt dann ja wohl auch eine neue Adresse, wordurch das sowieso bekannt wäre. Aber so lange ihr zusammen in einer Wohnung lebt, bleibt das alles beim Alten. Es sei denn, ichr macht aus der WG eine BG. Dann angeben un d getrennt wird! Zurückzahlen? Nein - diese Zahlung bezieht sich in die Zukunft.
Alles Gute!
… gemeinsam in der bedarfsgemeinschaft steht und sich vom
partner trennt ???
Hallo,
Denke das kommt darauf an wie die Trennung aussieht.
Seid ihr getrennt von Tisch und Bett, aber gemeinsam in der Wohnung? Oder komplett getrennt, jeder eine eigene Wohnung? Eigentlich müsste sich der Betrag ja erhöhen, da eine Einzelperson mehr bekommt als eine BG.
Schwierig zu beantworten. Würde mal einen Anwalt fragen.
Gruß
… gemeinsam in der bedarfsgemeinschaft steht und sich vom
partner trennt ???
Kommt darauf an ,an welchem Datum hast du dich getrennt war es der 1.oder weiter in der Mitte des Monats man kann sich aber auch mit dem Partner einigen wie man es am Besten macht. aber normal muss man es zurück zahlen.
hi naja es war fast zum ende hin des monats!!!
hi naja es war fast zum ende hin des monats!!!
Denn ist es ja nicht so viel, kann sein das sie darüber weg schauen aber meistens muss man es zurück zahlen, aber nicht auf einmal du kannst Ratenzahlung vereinbaren so das sie jeden Monat 5-10,00 Euro von deinem Satz einbehalten aber die Raten kannst du bestimmen.
Hallo,
falls der exPartner aus der Bedarfgemeinschaft ausscheidet, sprich auszieht, und noch Leistungen für ihn gezahlt wurden, muss man es wohl zurückzahlen oder es wird dann für den ausgeschiedenen Partner aufgerechnet, da ihr dann wohl beide einen extra Antrag stellen müsst.
lg
sierra
nein muss man nicht erst wenn ein ungerechtfertigter bezug vorliegt solange ihr zusammen wohnt bleibt alles beim alten