Muss man hier makler bezahlen ?

hallo

angenommen person A will ein haus kaufen und hat auch schon eins über einen immobillienmakler ins auge gefasst. nun schickt person A, eine andere person B ( erweiterter freundeskreis, keine bekannten ) vor um sich über den makler infos über das haus zu holen.

person B lässt sich die adresse des hauses geben.

ein paar tage später geht nun person A dorthin und klingelt direkt beim verkäufer. man einigt sich mit dem verkäufer auf einen hauskauf.

der makler bekommt nun heraus das person B für person A sich die infos hat besorgen lassen und fordert maklercourtage.

person A meint man habe kein kontakt mit dem makler gehabt und person B sei einem unbekannt

müsste person A in diesem fall den makler bezahlen ? wie wäre die chancen vor gericht ?

mfg

ja

hallo

angenommen person A will ein haus kaufen und hat auch schon
eins über einen immobillienmakler ins auge gefasst.

man zahlt den Makler für die Vermittlung der Adresse des Hauses und selbst wenn Person B nie hingegangen wäre usw. die Informationen sind alle gratis. Person A hat aber die adresse über den Makler bezogen und erst durch den vom Hauskauf erfahren.

Ja.
Hi Eric,

wenn B so blöd ist dem Makler das zu stecken, dann wird der auch vor Gericht nicht viel schlauer sein.

GvC

Egal, wie ein Käufer das Haus erwirbt: hat der Verk. einen Maklervertrag geschlossen, sieht der immer vor, dass die Courtage beim Verkauf fällig wird.

Im geschilderten Fall ist sogar eine Vermittlungsleistung erkennbar (Angebot des IM).

Sie wäre nicht einmal nötig, um die Vermittlungsgebühr verlangen zu können.
Andernfalls würde wohl jeder Verkäufer den Vertrag ignorieren um Interessenten ein direktes, günstigeres, courtagefreies Angebot machen zu können.

HTH
G imager

Egal, wie ein Käufer das Haus erwirbt: hat der Verk. einen
Maklervertrag geschlossen, sieht der immer vor, dass die
Courtage beim Verkauf fällig wird.

Hi,

das dürfte auf den Maklervertrag ankommen.

Gruß
Tina

also…
der momentane hausbesitzer hat KEIN courtagevertrag mit dem makler. er darf jederzeit sein haus auch privat verkaufen. der makler ist nur unterstützung. also müsste person A hier schonmal nix zahlen.

der makler „vermutet“ das person B person A informationen gegeben hat, da der hausbesitzer außer person B noch keinen kontakt zu anderen hatte und auch sonst nirgends eine anzeige geschaltet ist die die adresse verraten würde.

somit ist es nur eine vermutung des maklers.

wenn person A nun drauf beharrt davon „gehört“ zu haben das hier ein haus verkauft wird und mit person B nix zu tun hat, müsste person A wohl nichts an den makler bezahlen

oder ?

Hallo!

somit ist es nur eine vermutung des maklers.

Nein, es bleibt nach wie vor eine Tatsache, ganz unabhängig von der Beweisbarkeit. An der Rechtslage ändert sich dadurch nichts. B hat sich die Informationen im Auftrag von A besorgt, A hat also den Vertrag durch die Vermittlung des Maklers bekommen - das begründet (mE, IANAL, Irrtümer vorbehalten) einen Anspruch des Maklers.

Ob man durch eine Falschaussage - den um nichts andere geht es hier - den Prozess gewinnen kann, ist eine andere Frage. Eine Anleitung, mitv welcher Lüge man da am besten durchkommt, wirst Du hier aber sicher nicht bekommen.

Gruß,
Max