Muss man ihr alle Fotos zukommen lassen?

Guten Tag, ich habe eine kleine Frage zum Thema Rechte - Fotografie

Der Fotograf hat privat, hobbymäßig, also nicht beruflich Fotos mit zwei Personen gemacht, ohne Vertrag oder anderes, nur so zum Spaß! Rein privat eben…
Es war von Anfangan ausgemacht, dass diese Fotos auf einer Website hochgeladen werden, auf der die abgebildeten Personen sich erstens eintragen können und zweitens die Bilder herumzeigen.

Nun hat der Fotograf das wie besprochen gemacht und viele Bilder hochgeladen, mit denen die abgebildeten Personen mehr als nur zufrieden sind. (Sollten sie es nicht sein, ist abgemacht, dass der Fotograf die Bilder sofort entfernt, woran dieser sich auch sofort und ohne Diskussion hält.)
Es werden also nur Fotos veröffentlicht, mit denen die Personen einverstanden sind und auch nur dort, wo sie es wollen.

Nun wurde der Fotograf allerdings gebeten, den Personen auch alle anderen Fotos zukommen zu lassen.
Diese Fotos sind eigentlich genau die gleichen, wie jene, die hochgeladen worden sind, nur mit folgenden Unterschieden:

  • Pickel etc wurden nicht weg editiert
  • die Personen haben geblinzelt/gelacht
  • sie waren unscharf
  • zu dunkel/zu hell
  • Zivilisten im Hintergrund
    etc…

Es sind also keine anderen, bedeutenden, speziellen Aufnahmen.
Auf die Frage hin, wozu, wurde geäußert „Einfach nur, weil es uns interessieren würde.“

Nun möchte der Fotograf diese Bilder aber nicht verschicken.
Er empfindet es als sehr überflüssig, da es wie gesagt die gleichen Bilder sind und die Personen die bereits hochgeladenen Fotos benutzen dürfen. Zudem sind es über 400 Fotos, was eine enorme Datei-Größe hat, die man per E-Mail nicht mal eben einfach so verschicken könnte.
Außerdem hat der Fotograf lieber einen Überblick, wo seine Fotos sind und wer sie bearbeitet.

Nun die Frage:

Ist der Fotograf verpflichtet, der Person ALLE Fotos zukommen zu lassen???

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

wenn es nicht vertraglich vereinbart ist, nein.

hth

Guten Tag,

Hallo.


Der Fotograf hat privat, hobbymäßig, also nicht beruflich
Fotos mit zwei Personen gemacht, ohne Vertrag oder anderes,
nur so zum Spaß! Rein privat eben…

Auch im privaten und mdl. kann man Verträge schließen.
Dies ist der zustandegekommene Vertrag:

Es war von Anfangan ausgemacht, dass diese Fotos auf einer
Website hochgeladen werden, auf der die abgebildeten Personen
sich erstens eintragen können und zweitens die Bilder
herumzeigen.

Danach richten sich also die Ansprüche.

Nun hat der Fotograf das wie besprochen gemacht

Dann hat er seinen Vertragsteil erfüllt.

und viele
Bilder hochgeladen, mit denen die abgebildeten Personen mehr
als nur zufrieden sind. (Sollten sie es nicht sein, ist
abgemacht, dass der Fotograf die Bilder sofort entfernt, woran
dieser sich auch sofort und ohne Diskussion hält.)

Dann erfüllt der Fotograf also immer noch seinen Vertrag.

Es werden also nur Fotos veröffentlicht, mit denen die
Personen einverstanden sind und auch nur dort, wo sie es
wollen.

Alles klar.

Nun wurde der Fotograf allerdings gebeten, den Personen auch
alle anderen Fotos zukommen zu lassen.

Was aber nicht vereinbart ist.

Diese Fotos sind eigentlich genau die gleichen, wie jene, die
hochgeladen worden sind, nur mit folgenden Unterschieden:

  • Pickel etc wurden nicht weg editiert
  • die Personen haben geblinzelt/gelacht
  • sie waren unscharf
  • zu dunkel/zu hell
  • Zivilisten im Hintergrund
    etc…
    Es sind also keine anderen, bedeutenden, speziellen Aufnahmen.
    Auf die Frage hin, wozu, wurde geäußert „Einfach nur, weil es
    uns interessieren würde.“
    Nun möchte der Fotograf diese Bilder aber nicht verschicken.
    Er empfindet es als sehr überflüssig, da es wie gesagt die
    gleichen Bilder sind und die Personen die bereits
    hochgeladenen Fotos benutzen dürfen. Zudem sind es über 400
    Fotos, was eine enorme Datei-Größe hat, die man per E-Mail
    nicht mal eben einfach so verschicken könnte.
    Außerdem hat der Fotograf lieber einen Überblick, wo seine
    Fotos sind und wer sie bearbeitet.
    Nun die Frage:
    Ist der Fotograf verpflichtet, der Person ALLE Fotos zukommen
    zu lassen???

Der Fotograf ist Urheber der Fotos. Soweit die Nutzungsrechtevereinbarung, wie vereinbart erfüllt ist, können die Models keine weiteren Rechte beanspruchen.

Vielen Dank für die Hilfe

MfG

Ich sehe es genauso.

Da „Dateigröße“ und E-Mail erwähnt wird - man könnte noch argumentieren, dass man die „schlechten“ Fotos gelöscht habe…

Beatrix

Vielen Dank für die vielen Antworten und eine schöne, restliche Woche noch!