… leben und am morgen beten? Kann man dagegen Beschwerde einlegen beim Rektor? Wenn ja bitte mit Gesetztestexten
Ja, so ist das. Das Gebet gehört in Bayern zum Untericht - lt. Bayrischer Schulordnung.
(Je nach dem welche Schulart Ihr Kind besucht unterschiedliche Fundorte - der Lehrer Ihres Kindes/die Schulleitung gibt Ihnen sicher Auskunft - notfalls, fragen Sie noch einmal nach sagen dazu aber um welche Schulart es geht)
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind mitbetet,
haben Sie die Möglichkeit, mit dem Rektor eine andere Lösung zu finden.
Das läuft in der Praxis oft leichter über eine höfliche und freundliche Bitte (z. B.: Darf mein Kind so lange vor der Tür warten - wenn nötig sogar von einer geeigneten Person betreut?) als über eine Beschwerde.
Ich empfehle Ihnen: Versuchen Sie eine so geartete Lösung zu finden.
- Dann muss ihr Kind nicht beten und
- die anderen dürfen tun, was ihrem Seelenheil dient. (Beidersseitige Religionsfreiheit: Wer nicht will, muss nicht; wer will kann.)
- und die Schulleitung kann gleich einmal zeigen, wie Ernst ihr diese Religionsfreiheit ist und sich für eine kreative Lösuntg einsetzen. Es geht doch darum, dass Ihr Kind ebenso zu seinem Recht kommt wie die anderen.)
Viele Grüße
Klaus Eberius
… leben und am morgen beten? Kann man dagegen Beschwerde :einlegen beim Rektor? Wenn ja bitte mit Gesetztestexten