Muss man in diesem Fall Rechnungen schreiben?

Guten Tag!
Angenommen, man hat ein Kleingewerbe angemeldet und verkauft in einem Auktionshaus Artikel im Wert von 2 Euro. Erfahrungsgemäß kaufen nur Privatpersonen. Muss man dann trotzdem Rechnungen schreiben? Das lohnt sich bei solchen kleinen Beträgen ja kaum.
Oder wie könnte man dies umgehen? Gewerbliche Käufer von vorneherein ausschließen? Oder in die Auktion schreiben, das die Rechnung nur auf Wunsch geschrieben wird?
Danke und viele Grüße
Katrin

Hallo,

Angenommen, man hat ein Kleingewerbe angemeldet und verkauft
in einem Auktionshaus Artikel im Wert von 2 Euro.
Erfahrungsgemäß kaufen nur Privatpersonen. Muss man dann
trotzdem Rechnungen schreiben? Das lohnt sich bei solchen
kleinen Beträgen ja kaum.

BGB § 368
Quittung

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Wie du also siehst, ist jeder, also auch ein Privatverkäufer, verpflichtet eine Quittung auszustellen.

Gruß

S.J.

„auf Verlangen“ heißt also, dass man die Rechnung nicht „automatisch“ verschicken muss, stimmt’s? Wenn man von einem Käufer nichts hört, kann man somit davon ausgehen, dass er keine Rechnung will?!

Hallo Katrin,

Muss man dann
trotzdem Rechnungen schreiben? Das lohnt sich bei solchen
kleinen Beträgen ja kaum.

Wohl wahr, und den Zeitaufwand kann man auch kaum geringer halten. Die sonstigen Kosten lassen sich jedoch dadurch senken, dass man Rechnungen als PDF verschickt. Das könntest du gleich bei Auktionsende tun. Es ist dann trotzdem eine „richtige Rechnung“, die der andere auch z.B. für seine Steuererklärung verwenden kann.

Du muss die PDF-Datei dazu nur digital signieren. Das geht mit einer entsprechenden Software (ca. EUR 40,-).

Ich weiß nicht, ob das etwas für dich ist, aber ich dachte mir, ich schreibe es mal.

Schöne Grüße

Petra

„auf Verlangen“ heißt also, dass man die Rechnung nicht
„automatisch“ verschicken muss, stimmt’s? Wenn man von einem
Käufer nichts hört, kann man somit davon ausgehen, dass er
keine Rechnung will?!

Würde ich so sehen…