Muss man in einer Parterre Eigentumswohnung sich an den Aufzugskosten beteiligen ?
Das man sich als Mieter einer Parterre Wohnung an den Aufzugskosten beteiligen muss ist mir klar. Nur wie sieht’s mit einer Eigentumswohnung aus?
Muss man in einer Parterre Eigentumswohnung sich an den Aufzugskosten beteiligen ?
Das man sich als Mieter einer Parterre Wohnung an den Aufzugskosten beteiligen muss ist mir klar. Nur wie sieht’s mit einer Eigentumswohnung aus?
Da ist es leider ganz genau so. Es gibt auch da eindeutige Urteile. Die einzige Möglichkeit ist die Absprache und das Verständnis der anderen Eigentümer. Vielleicht besteht da die entsprechende Einsicht. Dann könnte man in einer Versammlung festlegen, dass das EG keine Kosten tragen muß.
Gruß,
Andreas
Hallo, na was denkst du. Wenn Mieter sich beteiligen müssen, dann müssen eigentümer das eben auch. Was sonst. alle Gemeinschaftskosten werden auf alle Mieter und/oder eigentümer umgelegt. Okay? Gruß Uli
Normalerweise sind Fahrstühle bei mehr als 3 Etagen vorgesehen. Wenn nachträglich ein Fahrstuhl eingebaut wird, muss eine 3/4 Mehrheit auf derEigentümerversammlung dafür stimmen und dann werden alle Eigentümer beteiligt. Ansonsten ergibt sich allenfalls eine Chance bei einer finanziellen Überforderung. Dazu gibt es aber leider keine Rechtssprechung. Bitte lesen Sie auch nach unter www.berliner-zeitung.de/archiv/wer-traegt-die-fahrst…. gruss, juliuszwo