Ich denke nicht daß man so einen Fall als unterlassene Hilfe ansehen kann.
Derjenige ist ja nicht „in Not“ - auch wenn das Notdurft heißt. Die Möglichkeit, auch ohne den Besuch einer Toilette eben diese Notdurft zu verrichten - und sei es auf offener Straße - besteht ja, schädigt ihn also nicht an Leib und Leben. Daß man nicht an Hauswände uriniert oder einfach ins Gebüsch macht ist ja eine Sache willkürlich definierter Werte der Gesellschaft.
Zudem: In der heutigen Zeit ist entweder die Infrastruktur so gegeben, daß öffentliche Einrichtungen, Bedürfnisanstalten, Tankstellen oder Geschäfte genügend vorhanden sind - oder sie ist so dünn daß das „öffentliche“ Verrichten der Notdurft, im Gebüsch oder Wald, niemanden stören wird.
Anders sehe ich das bei dem berühmten „Schluck Wasser“: Steht jemand vor der Tür dem schlecht ist, schwindlig, oder der einfach nur extrem durstig ist - ganzer Tag in praller Sonne, kurz vor dem Sonnenstich, mal konstruiert - dem die sicherlich not-wendige Erfrischung zu versagen oder ihn zum Discounter an der Ecke zu schicken, das ist dann vermutlich ein Grenzfall zur unterlassenen Hilfe.