…dringend aufs Klo muss, wenn ja, wo steht das, denn ein Kumpel meinte das!?
Hi,
ein ungeschriebenes Gesetz der Menschlichkeit
Q-Gruß
Hallo
Nirgends steht geschrieben, dass man jemand der nur auf die Toilette muss in die Wohnung lassen muss. In die Wohnung MUSS man nur jemanden aufgrund einer Rechtsgrundlage lassen. Die sehe ich hier wohl nicht gegeben.
Gruß
Ja, sollte man.
Ich hab mal irgendwo gelesen, das es sonst unterlassene Hilfeleistung wäre…
Man sollte allerdings aufpassen, wen man dann reinlässt!
Ich hab mal irgendwo gelesen, das es sonst unterlassene
Hilfeleistung wäre…
Nirgends steht geschrieben,
Hi,
wenn ich wählen muss, zwischem geschriebenen Gesetz, und dem Gesetz der Menschlichkeit, fällt mir die Wahl nicht schwer.
Gäbe es mehr Menschenverstand, bräuchten wir nur ein Bruchteil der geschriebenen Gestze.
Q-Gruß
Körperverletzung? unterlassene Hilfeleistung?
Hallo!
Ja, deine Frage wollte ich auch schon immer mal geklärt haben.
Was immer so rumgeistert, sind Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung.
§ 223 StGB:
„(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)
Kann die Gesundheit geschädigt werden, wenn jemand nicht aufs Klo kann? Irgendwann kackt und pinkelt man auch von alleine, da die Schließmuskeln nur bedingt von Bewusstseinsgesteuerten Muskeln kontrolliert wird.
Sollte trotzdem (entgegen meiner Meinung) eine Gesundheitsschädigung eintreten können,
kann man ja einfach da kacken, wo man gerade ist. Ist dann zwar peinlich, aber das Gesundheitsrisiko überwöge ja wohl die Peinlichkeit.
Sollte dies aber (entgegen meiner Meinung) einem Menschen nicht zugemutet werden können, dann könnte es Körperverletzung durch Unterlassen sein.
§ 13 StGB:
„(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html)
Das Eintreten der (eventuellen) Körperverltzung könnte man abwenden, doch was heißt „rechtlich [einzustehen haben]“?
Oder es ist unterlassene Hilfeleistung:
§ 323c StGB:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html)
Auf-Toilette-müssen ordne ich als „Not“ ein. Und in diesem Fall wäre es einem zuzumuten, eine solche Person zu sich aufs Klo zu lassen.
soweit meine in rechtlicher Sicht nicht ausgebildeten Gedanken.
Gruß
Paul
Niemand zwingt dich, keinen reinzulassen.
Hallo!
wenn ich wählen muss, zwischem geschriebenen Gesetz, und dem
Gesetz der Menschlichkeit, fällt mir die Wahl nicht schwer.
Die geschriebenen Gesetze verbieten dir nicht, jemanden in deine Wohung zu lassen. Wir klären hier nur gerade die Frage, ob sie einen dazu zwingen.
Gäbe es mehr Menschenverstand, bräuchten wir nur ein Bruchteil
der geschriebenen Gestze.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein in deiner Forderung eingeschlossener Stammtisch-Menschenverstand die freiheitlich demokratische Grundordnung am laufen halten könnte.
Da könnte ich jetzt viel zu schreiben; vielleicht finde ich da ja später Zeit dazu. Jetzt habe ich nämlich keine, da ich versuche, die morgen zur Wahl stehenden 31 Parteien qualifiziert zu bewerten.
Denn wer die Wahl hat…
…der hat die Wahl!
Gruß
Paul
Gäbe es mehr Menschenverstand, bräuchten wir nur ein Bruchteil
der geschriebenen Gestze.
Völlig unabhängig von der Quantität des Verstandes gäbe es doch immer Interessenkonflikte. Die Annahme, dass solche Konflikte sich ohne übergeordnetes Regelwerk regelmäßig friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen lösen ließen, zeugt von erheblich irrationalem Denken. Womit du selbst die personifizierte Antithese deiner Behauptung darstellst.
Gruß
Hi
Auf-Toilette-müssen ordne ich als „Not“ ein. Und in diesem
Fall wäre es einem zuzumuten, eine solche Person zu sich aufs
Klo zu lassen.
Hm, also das sehe ich anders. Es mag zwar eine persönliche „Not“ sein, wenn man dringend aufs Klo muß, aber da weder Leib noch Leben in Gefahr sind, wenn es in die Hose geht, würde ich da keine Not sehen, bei der ich verpflichtet bin zu helfen.
Wenn dem so wäre, dann wäre ja zwielichten Gesellen Tür und Tor geöffnet. Denn entweder kommen sie durch einen „Klonotfall“ in eine Wohnung oder aber sie zeigen den Wohnungsbesitzer an, weil er sie nicht reinläßt - beide Fällen wären eine „tolle“ Einnahmequelle.
Gruß
Edith
Hallo,
Auf-Toilette-müssen ordne ich als „Not“ ein. Und in diesem
Fall wäre es einem zuzumuten, eine solche Person zu sich aufs
Klo zu lassen.
was du persönlich als Not einordnest, ist aus rechtlicher Sicht keine. Ob es zuzumuten ist, eine solche Person in die Wohnung zu lassen, sei dahingestellt, eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht.
Gruß
S.J.
Hallo,
Wenn dem so wäre, dann wäre ja zwielichten Gesellen Tür und
Tor geöffnet. Denn entweder kommen sie durch einen
„Klonotfall“ in eine Wohnung oder aber sie zeigen den
Wohnungsbesitzer an, weil er sie nicht reinläßt - beide Fällen
wären eine „tolle“ Einnahmequelle.
welche Einnahmen erwachsen aus einer Anzeige?
Gruß
S.J.
Hallo,
Ich hab mal irgendwo gelesen, das es sonst unterlassene
Hilfeleistung wäre…
un der Kumpel des Fragestellers „meinte“ das auch. Ist aber trotzdem falsch. Und Antworten in einem Expertenforum, die als Quelle „Ich hab mal irgendwo gelesen…“ anführen, sind irgendwie fehl am Platz.
Gruß
S.J.
Auf die Toilette zu müssen, wird auch als „NOT“-durft bezeichnet.
Ist es nun Not, wenn man auf die Toilette muss???
Was ist, wenn diese Person eine Nierenkrankheit oder ähnliches hat??
Ich persönlich würde aber auch niemanden reinlassen, den ich nicht kenne!
Hi,
ein ungeschriebenes Gesetz der Menschlichkeit
Rein hypothetisch:
Jetzt stell dir mal vor du bist eine junge gutaussehende Frau.
Der Nachbar klingelt 2 mal die Woche weil der Mehl / Zucker / Salz braucht.
Der Postmann laed dich zum Kaffee trinken ein …
Nun klingelt ein Herr (sagen wir mal er sieht etwas ungepflegt aus, oder einer der Herren bei dem man die Handtasche ganz fest an sich haelt wenn er hinter einem laeuft)
Da hoert bei mir die Menschlichkeit auf!
Wenn mir mein Auto mitten auf der Autobahn liegen bleibt (war bei meinem alten so) finde ich es loeblich wenn 3 Maenner halten und fragen ob sie helfen sollen. Aber es ist mir auch unangenehm, denn wer weiss was die noch wollen … Ich warte lieber noch 15 Minuten auf den ADAC …
Ganz ehrlich, aus Sicht einer (gut aussehenden) Frau, wuerde ich einen Schei$$ tun wenn ein fremder Mann vor meiner Tuer steht und meinte er wolle mal rein weil er dringend muss.
Das kann nach hinten losgehen. Da ist mir meine Sicherheit wichtiger.
LG
Jasmin
Moin,
wären eine „tolle“ Einnahmequelle.
welche Einnahmen erwachsen aus einer Anzeige?
Schmerzensgeld, weil der Druck auf den Endarm weh tut.
CU
Axel
Moin,
wenn ich wählen muss, zwischem geschriebenen Gesetz, und dem
Gesetz der Menschlichkeit, fällt mir die Wahl nicht schwer.
Bevor mir einer das Klo verstopft, bin ich lieber unmenschlich.
CU
Axel
Völlig unabhängig von der Quantität des Verstandes gäbe es
doch immer Interessenkonflikte. Die Annahme, dass solche
Konflikte sich ohne übergeordnetes Regelwerk regelmäßig
friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen lösen ließen,
zeugt von erheblich irrationalem Denken.
Hi,
wenn Du mal ein Teil der Gesetze betrachtest, kannst Du feststellen, sie sollen den Menschenverstand ersetzen.
Brauchst Du wirklich ein StGB damit Du weißt wie Du dich gegenüber deinen Menschen verhalten sollst?
Brauchst Du wirklich Gesetze die dein Eheleben regeln?
Wie kommt es das es Menschen gibt die niemals einen Gerichtssaal von innen gesehen haben, es aber auch Menschen gibt die im Gerichtssaal fast zu hause sind.
Die Gesetze dienen heute doch nur noch dazu um die Rechte der Menschen immer mehr einzuschränken. Aktuell sei mal an die Internetüberwachung gedacht. Mit Kinderporno fängt es an, jetzt sind wir schon bei Islamisten, bei Straftaten, und irgendwann sind kritische Stimmen dran.
Statt ein Regelwerk das die Basics festschreibt, haben wir ein Moloch, der es Menschen unmöglich macht, sich auch nur wenige Kilometer auf der Straße zu bewegen, ohne gegen dieses Regelwerk zu verstoßen.
Womit du selbst die
personifizierte Antithese deiner Behauptung darstellst.
Wäre nett wenn Du mir das verständlich erklären könntest.
Q-Gruß
Über die Frage „Muss man das?“ könnte man sich endlos streiten. In der Praxis sieht es wohl eher so aus, dass man es entweder tut - dann ist die Sache erledigt - oder es nicht tut. Dann ist die Frage eine andere, nämlich „Hätte der A den X in die Wohnung lassen müssen?“. Und da wir in dicht besiedelten Gebieten wohnen reicht die Wahrscheinlichkeit, dass X zehn Meter weiter Einlass finden könnte, die auch in vielen Beiträgen hier zum Ausdruck kommt, um dies als absolute Pflicht zu verneinen.