Muß man JVA Aufenthalte in den Lebenslauf angeben?

Hallo,
Vielleicht kann Jemand Auskunft geben? Die Frage ist,muß man einen JVA Aufenthalt in dem Lebenslauf angeben? Wenn es beispielsweise eine Jugendstrafe von 18 Monaten (von 2002 bis 2003)und einmal eine knapp 5 Monatige Erwachsenen-Strafe im Letzten Jahr ( 2009 ) zu verbüßen gab.
Ist dies im Lebenslauf anzugeben?
Ist es vielleicht besser, die Ausfallzeiten umzuschmücken?
(Arbeit suchend, Privatzeit, Familienzeit?)
Leider ist zu diesem Thema nichts Genaueres im Internet zu finden und ein privater Arbeitsvermittler konnte leider dazu auch nichts Genaueres sagen!
Vielen Dank für jede Info!
TR

Wenn, dann Tätigkeit auflisten
Guten Tag,

http://www.google.com/search?hl=de&safe=off&client=o…

die Meinungen gehen da ein wenig auseinander. Am einfachsten ist es, wenn man in Haft gearbeitet oder eine Weiterbildung gemacht hat. Dann wird das einfach so angegeben: von - bis Grundausbildung und Fertigung Metallbearbeitung, JVA Mannheim

http://jva-mannheim.de/servlet/PB/menu/1182191/index…

An sonsten gilt: Ehrlich bleiben, wenn es rauskommt, kann daraus eine fristlose Kündigung werden.

Gruß

Stefan

Hi,

ehrlich währt am längsten oder?

grüße
miamei

Hi Stefan,
erst mal vielen Dank für deine info!
Mein gedanke war bislang der Gleiche,nur muß ich hierzu sagen das ich mit der ehrlichkeit nicht wirklich gut gefahren bin^^!
Hatte z.b. auf 50 Bewerbungen,nur 4-6 rückantworten bekommen.Denke mal das es sehr abschreckent wirk wenn der Chef die Mappe auf macht und im Lebenslauf zusammen 2 Jahre haft liest!Naja,denke das ich damit wohl oder übel leben muß!Das heißt Bewerben ,bewerben und nochmals bewerben^^Irgendwann wird, so hoffe ich mal nen kolanten chef bekommen der sich nicht viel daraus macht!
Noch einen Schönwen Tag und vielen Dank noch mal
liebe grüße Tino