Person A ist zum 01.06. umgezogen und hat in der neuen Wohnung den Fernseher angeschlossen. Dabei empfing sie aus dem Kabel das bereitgestellte Netz von Unitymedia. Da im Mietvertrag das Kabelfernsehen nicht erwähnt wird, muss es bei Nutzung, rechtlich gesehen, bezahlt werden. Person A hat aber vor die DVB-T Box zu nutzen, da die kabelgebühr zu teuer sei. Nun war bei Person A ein schreiben von unitymedia im Briefkasten, dass sie verpflichtet sei es zu zahlen, da ja Kabelfernsehen im Mietshaus für alle Parteien zur Verfügung steht.
Wie sehen die Konsequenzen aus? Muss es trotzdem angemeldet werden? Was passiert wenn es nicht angemeldet wird?
Person A ist zum 01.06. umgezogen und hat in der neuen Wohnung
den Fernseher angeschlossen. Dabei empfing sie aus dem Kabel
das bereitgestellte Netz von Unitymedia. Da im Mietvertrag das
Kabelfernsehen nicht erwähnt wird, muss es bei Nutzung,
rechtlich gesehen, bezahlt werden. Person A hat aber vor die
DVB-T Box zu nutzen, da die kabelgebühr zu teuer sei. Nun war
bei Person A ein schreiben von unitymedia im Briefkasten, dass
sie verpflichtet sei es zu zahlen, da ja Kabelfernsehen im
Mietshaus für alle Parteien zur Verfügung steht.
wenn im Mietvertrag keinerlei diesbezügliche Regelungen enthalten sind, sehe ich keinerlei Verpflichtung des Mieters und auch keine Rechtsgrundlage. Nur weil in der Wohnung ein Telefonanschluss liegt, muss ich ja auch keine Telefon anmelden.
Man sollte sich vom Kabelanbieter detailliert darlegen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Geld fordern. Es mag ja einen Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Vermieter geben. Sofern sich aber im Mietvertrag nichts dazu findet, ist es nicht Sache des Mieters.
Person A ist zum 01.06. umgezogen und hat in der neuen Wohnung
den Fernseher angeschlossen. Dabei empfing sie aus dem Kabel
das bereitgestellte Netz von Unitymedia. Da im Mietvertrag das
Kabelfernsehen nicht erwähnt wird, muss es bei Nutzung,
rechtlich gesehen, bezahlt werden.
Upps, nu HAT sie aber schon genutzt. Vielleicht sollte man das besser keinem sagen.
Person A hat aber vor die
DVB-T Box zu nutzen, da die kabelgebühr zu teuer sei. Nun war
bei Person A ein schreiben von unitymedia im Briefkasten, dass
sie verpflichtet sei es zu zahlen, da ja Kabelfernsehen im
Mietshaus für alle Parteien zur Verfügung steht.
Unitymedia hat so manche interessanten Auslegungen.
Man schreibe:
Ich nutze kein Kabelfernsehen.
Ich werde es nicht nutzen.
Sie dürfen gerne die diesbezügliche Anschlussdose verplomben oder das zu meiner Wohnung führende Kabel abklemmen. Ich bitte um Terminabsprache.
Wie sehen die Konsequenzen aus? Muss es trotzdem angemeldet
werden? Was passiert wenn es nicht angemeldet wird?
Aus eigener Erfahrung:
Das Kabel wird abgeklemmt, wenn möglich.
Wenn mehrere Wohnungen an einem abgehenden Kabel, wird die Dose verplombt.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung bzw. Bezahlung von KabelTV besteht nicht. Nur, wenn ein Gemeinschaftsvertrag besteht, dann haben alle Kabel und die Gebühr wird vom Vermieter umgelegt.
Vielen Dank für die Antworten!
Person A kam noch eine Frage auf. Inwiefern kann unitymedia das durch die GEZ gezahlte digitale ARD, ZDF, dritte, arte und deren Spartenkanäle abklemmen? Darauf hat doch Person A ein Anrecht!?
Inwiefern kann unitymedia
das durch die GEZ gezahlte digitale ARD, ZDF, dritte, arte und
deren Spartenkanäle abklemmen? Darauf hat doch Person A ein
Anrecht!?
Hat Person A ein Anrecht auf ein kostenloses TV-Gerät? Nein? Warum in aller Welt dann wohl auf eine kostenlose Kabelnutzung?
Eben - auch nicht.
Von der GEZ bekommt der Kabelanbieter übrigens genau gar nichts.
Gruß
loderunner (ianal)
meinst du also, man könnte sich als Alibi einen DVBT-Tuner in die Wohnung stellen und nebenbei seine Lieblingssender (selbstverständlich ja nur die gebührenfinanzierten? und niemals einen nur per Kabel empfangbaren) auf dem Kabel gucken, ohne dafür zu bezahlen?
Ganz blöd wird der Kabelbetreier auch nicht sein.
Wer Kabel nutzen will, muß eben auch dafür zahlen.
Hallo!
Wenn der Kabelanschluss bzw. das Kabelfernsehen in den Nebenkosten berechnet wird zahlt man diese Gebühr an den Vermieter. In diesem Fall muß man nicht noch zusätzliche Gebühren an den Kabelnetzbetreiber zahlen.
Werden die Gebühren nicht in den Nebenkosten berechnet, muß man sich bei dem zuständigen Kabelnetzbetreiber anmelden. Natürlich nur dann, wenn man Kabelfernsehen nutzen möchte. Ist dies nicht der Fall, wird das Signal zur Wohnung am entsprechenden Verteiler im Haus von einem Techniker abgeklemmt.
Ob das Kabelfernsehen von Vodafone Kabel Deutschland in den Nebenkosten des Vermieters berechnet wird oder man sich als Mieter selbst dafür anmelden muss, können Sie auf der Seite von Vodafone oder Kabeldeutschland erfahren.
Viele Grüße