Guten Tag,
ich habe von folgender Begebenheit gehört:
angebl. hätte ein Arbeitnehmer (AN) ein Firmenfzg. überlassen bekommen (1%).
Der AG soll jetzt angebl. ein neues Reisekostenprogramm einführen wollen, das in erster Linie für die Steuerung des Außendienstes gedacht sei.
Dort sollen angebl. nun alle MA, die einen Dienstwagen fahren würden, regelmäßig ihren Kilometerstand angeben, um die beruflich gefahrenen km von den privat gefahrenen zu unterscheiden.
Der AN würde (Innendienstler) würde jedoch meinen,er wäre wg. der 1% nicht betroffen.
Ja oder Nein???
Danke im voraus für Bewertungen!
Gruß vom
fuchss
Guten morgen
sorry aber auf die Frage kann ich leider keien Antwort geben da solche Fragen bei uns der Steuerberater bearbeitet.
Mein Tipp
an einen ebensolchen wenden
Gruß Steffen
Hallo fuchss,
leider weiß ich hier nicht Bescheid - außer, dass es einen Unterschied zwischen Außen- und Innendienst gibt (nicht unbedingt zum Vorteil vom Innendienst).
Schöne Grüße
Uli
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Gruß,
Jens
Danke trotzdem für die Rückmeldung!
Gruß,
Jens