hallo erstmal,
mal angenommen Person A fährt beim Ausparken mit seinem Auto den Spiegel vom Auto von Person B ab und verursacht zwei kleine Kratzer. Person A ruft die Polizei und die hinterlässt am Auto von Person B eine Nachricht. Person B schickt einen Brief und einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt an Person A. In dem Brief schreibt Person B, wenn Person A die volle Summe aus dem Kostenvoranschlag nicht bezahlt, wird Person B Person A anzeigen.
Muss Person A den ganzen betrag zahlen?
Was hat so eine Anzeige für Folgen?
Gruß
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt A ja seine Schuld zu, er hat ja auch die Polizei gerufen. B ist in diesem Fall Geschädigter und hat das Recht auf Erstattung seines Schadens. Wenn er nicht weiß, wie hoch der Schaden ist, dann hat er widerum das Recht, diesen feststellen zu lassen. Wenn das Kosten verursacht, dann muss diese A bezahlen. In der Regel übernimmt das die Haftpflichtversicherung von A, und zwar in der Regulierung des Gesamtschadens. Will man den Schaden selber bezahlen um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu belasten, dann hat man die Kosten des KVA zu tragen. So ein Kostenvoranschlag ist normalerweise sehr viel günstiger als ein Gutachten, daher hat B sogar noch kulant gehandelt. Üblicherweise werden solche Kosten für die Erstellung eines KVA aber im Rahmen der Reparatur verrechnet.
Ob nun die volle Summe bezahlt werden muss liegt natürlich daran, ob der KVA auch korrekt ist. Kalkuliert er auch nur den tatsächlichen Schaden, usw. Anzeigen ? Mir ist nicht klar, womit er A anzeigen will, der hat sich ja schon selbst angezeigt als er die Polizei holte. B kann höchstens auf Ausgleich des enstandenen Schadens klagen, mehr nicht. Also A hat jedenfalls keine strafrechtlichen Folgen zu fürchten.
Ich hoffe ich konnte helfen, Gruß aus Berlin
Hallo,
auf fiktive Fragen kann und will ich leider nicht antworten. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. Stellen Sie mir eine Anfrage mit konkreten Angaben über einen konkreten Vorgang, dann bekommen Sie von mir eine entsprechende Antwort.
Fiktive Fragen sind Arbeitsbeschaffung und Arbeit habe ich mehr als genug.
mfg
Walter Dettinger