Tach auch,
soviel ich weiss, wird gewerblicher Grundstueckshandel vorausgesetzt und damit Versteuerung noetig falls eine Wohnimmobilie bereits vor Ablauf von 10 Jahren verkauft wird. Umkehrschluss: Verkauft man sie spaeter, und es ist die einzige verkaufte, faellt keine Steuer an. Was waere nun mit einer Immobilie, die vor 12 Jahren im Rahmen eines Erbes erworben worden waere und die nun gegen Leibrente verkauft werden solle? Waere die Leibrente steuerfrei? Waere die Leibrente fuer den Erwerber absetzbar, da es sich um eine Immobilie zur Vermietung handelt? Wenn ja, weiss jemand, welche Paragraphen da nachzuschlagen waeren?
Danke schon mal
Herbert