Frau Meier hat eine kleine Webagentur, Herr Müller ist ihr Lebensgefährte und arbeitet unentgeltlich mit. Es handelt sich bei den beiden um ein seit 4 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebendes Paar. Herr Müller muss Kindes-Unterhalt an ein eheliches Kind bezahlen.
Die Mutter dieses Kindes will mehr Kindes-Unterhalt und beruft sich dabei darauf, daß Herr Müller ja in der Firma seiner Lebensgefährtin arbeiten und von ihr bezahlt würde. Wie oben erwähnt, ist dem nicht so.
Die Fragen sind:
Muss man eigentlich Lohn verlangen oder kann man wie im Falle des Herrn Müller darauf verzichten?
Muss die Firmeninhaberin (Kleinunternehmerin) an Herrn Müller Lohn zahlen? Wie gesagt handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft.
Darf das Jugendamt da irgendwie eingreifen, also beispielsweise von Frau Meier verlangen, Herrn Müller entsprechend zu entlohnen?
Danke für Antworten, ziemlich verzwickte Situation…
Die Namen sind natürlich frei erfunden
Muss man eigentlich Lohn verlangen oder kann man wie im
Falle des Herrn Müller darauf verzichten?
Nein
Muss die Firmeninhaberin (Kleinunternehmerin) an Herrn
Müller Lohn zahlen? Wie gesagt handelt es sich um eine
eheähnliche Gemeinschaft.
Nein
Darf das Jugendamt da irgendwie eingreifen, also
beispielsweise von Frau Meier verlangen, Herrn Müller
entsprechend zu entlohnen?
Nein
Das Jugendamt wendet sich an Herr Müller.
Mich beschleicht der Eindruck, hier will jemand seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Das wird das Jugendamt als erstes auch denken.
Bei Deiner Argumentation lässt sich der Grundgedanke, dass der Unterhaltspflichtige „Alles“ tun mus um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, nicht erkennen.
lass mich mal spinnen: Bei Elternunterhalt ist mir so ein nettes Konstrukt bekannt, dass man beim erwerbslosen Kind in Bedarfsgemeinschaft mit einem Alleinverdiener dem Kind einen fiktiven Unterhalt aus dem Einkommen des Alleinverdieners zurechnet, auf dessen Basis dann der Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber dem Kind berechnet wird. Das könnte man natürlich auch in Bezug auf sonstige Unterhaltsansprüche machen. Und so ganz falsch klingt das ja nicht, denn der einkommenslose Partner wird ja nicht von Luft und Liebe allein leben, und seine Bekleidung aus dem Altkleidercontainer ziehen.
Es wäre sinnvoll, daß in die Rubrik Familienrecht zu verschiebbeuteln…
Die arbeitsrechtliche Komponente kann man hier imho vernachlässigen. Die kurze Antwort auf die arbeitsrechtlichen Part lautet: Nein, man muß dem Lebenspartner keinen Lohn bezahlen, wenn sich aus der Art der Zusammenarbeit nichts anderes ergibt (zum Beispiel ein AV vorliegt).
Kritischer könnte es imho familienrechtlich aussehen.
Übrigens kriege ich immer Bauchschmerzen, wenn ich lese: „Ein Vater muß seinem eigenen Kind Geld bezahlen“. Aber das gehört ins Ethik-Brett
Warum fragt hier eigentlich nicht der Vater? Der Zahlt
manchmal auch ohne das Gefühl zu haben geschröpft zu werden.
Es meldet sich ja der Vater *g* Und der bezahlt seinen Unterhalt ganz normal. Es geht einfach darum, daß die Ex glaubt da sei noch mehr zu holen und deshalb dem Jugendamt „glaubhaft versichert hat“, der Vater verdiene in der Firma seiner Lebensgefährtin Unmengen Geld.
Okay, das mit den Unmengen ist leicht übertrieben. Nur ist dem leider nicht so, da gibts nicht viel zu holen - die Firma ist ein halbes Jahr alt und läuft mehr schlecht als recht. Wenn die Lebensgefährtin jetzt auch noch dazu gezwungen würde, Lohn an den Lebenspartner zu zahlen, könnte man die Firma auch gleich schliessen…
Und übrigens: Wenn ich hier Kommentare lese über böse Väter die ihren Unterhalt nicht bezahlen möchten… Eine Medaille hat immer 2 Seiten.
Was mir bei der ganzen Diskussion noch nicht klar ist: Hat Herr Müller denn schon einen (sozialversicherungspflichtigen) Job? Wenn nicht, woraus finanziert er dann den Unterhalt und die KK?
Und übrigens: Wenn ich hier Kommentare lese über böse Väter
die ihren Unterhalt nicht bezahlen möchten…
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe lediglich festgestellt, daß diese Formulierung für mich sehr merkwürdig klingt.
Eine Medaille hat immer 2 Seiten.
Was übrigens auch für die Sicht der Mutter des Kindes gilt.
Es geht einfach darum, daß die Ex
glaubt da sei noch mehr zu holen und deshalb dem Jugendamt
„glaubhaft versichert hat“, der Vater verdiene in der Firma
seiner Lebensgefährtin Unmengen Geld.
Manchmal ist auch das Jugendamt da sehr hinterher, die vertreten in der Regel die Interessen des Kindes und nicht die der Mutter.
Okay, das mit den Unmengen ist leicht übertrieben. Nur ist dem
leider nicht so, da gibts nicht viel zu holen - die Firma ist
ein halbes Jahr alt und läuft mehr schlecht als recht. Wenn
die Lebensgefährtin jetzt auch noch dazu gezwungen würde, Lohn
an den Lebenspartner zu zahlen, könnte man die Firma auch
gleich schliessen…
Die Frage wurde bereits 2 mal beantwortet. Wenn Du es nicht glaubst must Du eben zum Anwalt gehen.
Und übrigens: Wenn ich hier Kommentare lese über böse Väter
die ihren Unterhalt nicht bezahlen möchten
Es hat niemand von bösen Vätern gesprochen. Deine Informationen waren einfach etwas dünn. Auf Zwischenfrage bekommt man dann so nette Antworten. Danke.
… Eine Medaille
hat immer 2 Seiten.
Genau. Nun denke mal daran, Du hast nun mit Deinem Lebensgefährten ein Kind und der geht.
Ist es Dir dann auch egal ob und wieviel der für „Euer“ Kind Unterhalt zahlt?
Im übrigen noch meine persöhnliche Meinung. Es ist Sein Kind. Es geht Dich nix an. Er hat es vor Dir gehabt. Also so schmerzhaft wie diese Sache für Dich auch ist. Da solltest Du Dich auch raushalten. Das nagt ansonsten an Eurer Beziehung.