eine Person sucht ein Haus zum kaufen. Auf einem Internetportal ( Immoscout24 z.B. ) findet er eines in seinem Ort. Die Kontaktdaten sind von einem Makler.
Die Person weiss aber wo das Haus steht und fährt direkt dorthin um bei den Eigentümern zu klingeln. Nach mehrmaligen ansehen des Hauses ( OHNE Makler. Es lief alles nur über Besitzer und Käufer ) wurde ein Kaufvertrag geschlossen.
Nachdem der Besitzer dies dem Makler mitteilte fordert er die Maklercourtage ein ( laut Makler wäre er durch das einstellen des Hauses im Internet automatisch Vermittler, auch wenn er sonst keinen Kontakt mit Käufer hat ).
Der Käufer findet das er das Haus ja selbst gefunden hat ( er hatte halt das Glück den Standort des Hauses zu kennen ) und er mit dem Makler überhaupt keinen Kontakt hatte ( in irgendeiner Form ).
Der Makler droht notfalls den Käufer zu verklagen.
Na,so ganz „ohne die Mithilfe des Maklers“ war das doch nicht,oder ?
Schließlich fuhr man ja nicht an dem Haus vorbei und las dort im Fenster „Zu verkaufen“,hielt an und fragte beim Bewohner nach.
Man hatte die Info aus dem Internet,aus einer Anzeige des Maklers.
Ohne sie hätte man das Objekt nicht gefunden. Egal ob man allein zum Grundstück hin gefunden hatte,weil einem Foto oder Beschreibung bekannt vor kamen.
Aber im Zweifel muss es natürlich der Makler beweisen,Kauf erfolgte direkt oder indirekt durch seine Dienste.
Hauptsache wäre ja,ob der Verkäufer überhaupt an den Makler gebunden war und freihändig verkaufen durfte.
In der Anfrage stand doch, der fiktive Käufer hatte die Info
aus einem Internetportal. „Irgendwo mitbekommen“ ist jetzt ein
anderer Fall, oder?
nein, das ist noch der selbe Fall, in dem sich der fiktive Käufer um die Provision drücken will. Lassen wir mal aussen vor, dass dem Makler in dem geschilderten Fall die Provision zusteht, weil er seine Leistung erbracht hat (darueber, ob das Maklersystem in D und seine Entlohnung gerecht sind, sollten wir hier besser nicht diskutieren)
Wenn also der fiktive Käufer weder dem Verkäufer noch irgendwo anders kund getan hat, er haette die Daten aus dem Internet, wie soll der Makler dann beweisen, dass er seine Leistung erbracht hat?
Wenn er allerdings im Internet unter einem Pseudonym eine Anfrage hierzu postet aus der hervorgeht, er haette das alles aus der Anzeige des Maklers, und diese lässt sich bis zu seinem Rechner zurückverfolgen, dann … hat er Pech gehabt…
wie soll der Makler dann beweisen, dass er seine Leistung
erbracht hat?
übersetzt: wenn er es nicht beweisen kann, ist er im unrecht? so, wie der dieb nichts unrechtes getan hat, wenn er nicht erwischt wurde?
vielleicht mal über den unterschied zwischen gesetzmäßig/vertragsgemäß und beweisbar nachdenken?
btw., fragt sich, wie der makler eigentlich drauf kommt, dass er anspruch auf bezahlung hat. vielleicht hat er ja einen beweis. und dann wird aus dem sparvorschlag ein betrugsfall?
übersetzt: wenn er es nicht beweisen kann, ist er im unrecht?
so, wie der dieb nichts unrechtes getan hat, wenn er nicht
erwischt wurde?
vielleicht mal über den unterschied zwischen
gesetzmäßig/vertragsgemäß und beweisbar nachdenken?
wo bitte schön steht dieses? und wo hab ich einen Sparvorschlag gemacht? Ganz im Gegenteil. Lies doch bitte meinen Artikel nochmal.