Muss man Maklerprovision zahlen ?

Hallo,
es geht um den Kauf einer DHH : Stand der Dinge: erste Besichtigung abgeschlossen, Zusendung von Expose+Baubeschreibung incl. teilweise Unterlagen zur Grundstücksteilung - jetzt möchte der Makler eine schrifliche Bestätigung vom Kaufinteresse, um mit dem Verkäufer (einer Bank -Zwangsverkauf-, dessen Name bislang noch unbekannt ist) zu sprechen/zu verhandeln.
In den Geschäftsbedingungen steht, „Die Maklerfirma erhält für den Nachweis oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision …“
Wenn man jetzt schriflich sein Interesse bekundet und einen Preis nennt und es kommt dann nicht zum Kauf, kann der Makler trotzdem Provsion oder Aufwandsentschädigung verlangen?

Mit bestem Dank

Wenn man jetzt schriflich sein Interesse bekundet und einen
Preis nennt und es kommt dann nicht zum Kauf, kann der Makler
trotzdem Provsion oder Aufwandsentschädigung verlangen?

Üblicherweise wird der Makler nur im Erfolgsfall honoriert, also wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Abweichende Regelungen sind möglich, deswegen genau in die Courtagevereinbarung sehen.

Üblicherweise wird der Makler nur im Erfolgsfall honoriert,
also wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.
Abweichende Regelungen sind möglich, deswegen genau in die
Courtagevereinbarung sehen.

Hallo Nordlicht,

kann es nicht sein, dass diese Vereinbarung auf das Verhältnis zwischen Makler und Verkäufer abzielt? Nicht immer muss ja der Käufer eine Provision entrichten, wenn ein Makler zwischengeschaltet ist (auch wenn dieser Posten dann vermutlich im Kaufpreis enthalten ist und sich der Verkäufer auf diese Weise das Geld vom Käufer zurückholt).

Gruß
Kirsten

Hallo Kirsten,

kann es nicht sein, dass diese Vereinbarung auf das Verhältnis
zwischen Makler und Verkäufer abzielt?

das kann ich aus dem Zitat nicht herleiten. Wichtig war mir darauf hinzuweisen, dass höchstwahrscheinlich nur dann eine Courtage fällig wird, wenn sich Käufer und Verkäufer einige werden.

Wer dann die Courtage zu zahlen hat, wird der Interessent an Hand seiner Courtagevereinbarung selber feststellen können.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

erste Besichtigung abgeschlossen, Zusendung von
Expose+Baubeschreibung incl. teilweise Unterlagen zur
Grundstücksteilung

Damit hat der Makler bereits seinen Provisionanspruch gesichert, wenn Du das Haus kaufst.

jetzt möchte der Makler eine schrifliche
Bestätigung vom Kaufinteresse, um mit dem Verkäufer (einer
Bank -Zwangsverkauf-, dessen Name bislang noch unbekannt ist)
zu sprechen/zu verhandeln.

Dies ist nicht die Regel, Du brauchst auch nichts unterschreiben beim Makler. Du hast nun die Adresse des Objektes und evtl. auch den Eigentümer dazu kennengelernt. Du kannst nun dem Eigentümer signalisieren, oder über den Makler ausrichten lassen, daß Du kaufen möchtest. Bei der Preisverhandlung sollte der Makler sich sowieso möglichst neutral verhalten wegen BGB § 654. Die Provision stünde dem Makler auch zu, wenn Du nun gänzlich alleine mit dem Noch-Eigentümer verhandeln und mit ihm auch alleine zum Notar gehen würdest.
Bei Nichtkauf darfst Du dem Makler normalerweise nichts schulden, es sei denn, Du legst Dir mit einem zusätzlichen Vertrag selbst ein Ei.

Ich hoffe, ich habe Deinen Text richtig gedeutet…

Danke für die Antworten !

Gruss