Muss man mit dem Rennrad Rennmaschine den Radweg

Muß ich mit dem Rennrad(Rennmaschine)auf dem Radweg fahren,auch wenn ich schneller als 40kmh fahre und der Radweg sich neben der gegenüberliegenden Fahrbahn befindet und in beiden Richtungen von Radfahrern u. Fußgängern benutzt wird?

Hallo aldi1949,

Kurzfassung: es gibt keine generelle Radbenutzungspflicht mehr, da ein Urteil (siehe Link) diese Pflicht mehr oder weniger gekippt hat. Begründung: viele Radwege erfüllen die Mindestanforderungen nicht für sicheres Radfahren. Das Problem: die Verkehrschilder, welche auf die Benutzungspflicht hinweisen, stehen noch immer und können somit nicht ignoriert werden.

„Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der StVO)“
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/radwegbenu…

In der Praxis kann man sich somit über die Schilder hinwegsetzen, riskiert aber dann wegen der Nichteinhaltung der Beschilderung von der Polizei angehalten zu werden und einen Strafzettel zu erhalten. Letzteren kann man aber mit Verweis auf das Urteil anfechten.

Radwege sollten nicht grundsätzlich umfahren werden, es gibt welche die wirklich ok sind zum Befahren. Sollten die Radwege unzumutbar sein (z.B. Wurzelwuchs der die Fahrbahn aufsprengt, zuviele Fußgänger u.ä.), kann man wohl ausweichen, sollte aber auf die Konsequenzen gefasst sein. Mit Köpfchen fahren eben. Sollte man angehalten werden auf der Hauptstraße bei Bestehen eines Radweges, sollte man demnach eine passende sachliche Argumentation bereit haben, die man unaufgeregt vorträgt mit Hinweis auf das Urteil.

Jederzeit selbstverständlich sollte das Einhalten der StVO sein (Ampeln, Vorfahrten usw.). Auf Fahrradwegen sollte man anderen Personen mit Respekt begegnen, ggf. Geschwindigkeit rausnehmen. Sicherheit geht im Alltagsverkehr vor Rekord auf dem Tacho. Wer Wert auf Geschwindigkeit legt, soll sich bei (Jedermann-)Rennen testen.

Viel Spaß beim Fahren,

Christian

Hallo, leider ja, allerdings sehen die meisten Beamten diese Sache zum Glück etwas locker. In meinem Bekanntenkreis ist bis jetzt noch niemand mit einem Strafzettel konfrontiert worden. Bei einem eventuellen Unfall sieht die Sache wohl aber etwas anders aus.

Hi,
ja das „Problem“ kenne ich auch. Angehupt werde und Mittelfinger gezeigt bekommen passiert schonmal wenn man mit dem Rennrad die Strasse nutzt. Die rechtliche Lage ist relativ klar .
Grundsätzlich müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Radwege nur dann benutzt werden, wenn eines der entsprechenden Schilder „Zeichen 237“,„Zeichen 240“ und „Zeichen 241“ (weißes Fahrrad auf blauem Grund,Fahrrad in Kombination mit Fußgängern) vorhanden sind. Ansonsten darf die Straße benutzt werden. Es gibt da noch etwas schwammige Passagen in der StvO, dass du auch die Strasse nutzen kannst (trotz Schild) wenn " die Benutzung des Radweges unzumutbar ist". Aber das ist ja wieder Ansichtssache. Weiterhin gibt es Ausnahmen für Gruppen, Sportveranstaltungen usw.
Hoffe dir geholfen zu haben

Beste Grüße
Piotr

Hallo aldi1949

wie die genaue „rechtliche Grundlage“ ist, kann ich dir leider nicht beantworten, soweit ich weis gibt es keine rechtsverbindliche Radwegbenutzung. Aber frag hier bitte mal bei einer Polizeidienststelle, ADAC oder bei den Rennradzeitschriften nach.

Nur wir (Rennrad-Sportverein) benutzen den Radweg auch nur, wo dies ohne Gefahr, durch Fußgänger oder Familien für uns möglich ist. Da ist es dann auf der Straße sicherer.

Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Gruß touri

Erst mal vielen Dank für die Antworten!
Ich bin natürlich auch der Meinung wie der Gesetzgeber, dass Radwege benutzt werden sollen Beziehungsweise müssen.
Aber nicht um jeden Preis, ich kenn keinen aus meinen Bekanten -und Verwandtenkreis, der einen Fahrrad -Verkehrsunfall auf der Straße hatte, dagegen aber viele - ich nehme mich nicht aus- einen Zusammenstoß auf dem Radweg oder auf dem Fußweg hatten. Ein Unfall auf dem Radweg der in beide Richtungen benutzt werden musste, bei dem ein Freund von mir Schwerverletzt wurde zb.
Wenn ich einen Radweg benutzen soll, der nur mit einer nicht ungefährlichen Straßenüberquerung erreicht werden kann und dann noch einen Radweg benutzen soll der eher einer Hindernisbahn gleicht, voll mit dicken Stöckchen die Bello mit großer Mühe aus dem Wald geschleift hat und Herr/Frauchen keine Lust mehr hatten es wegzuräumen, man ständig Wanderern ausweichen muss weil Nebeneinander besser ist als Hintereinander und Glasscherben den Weg säumen weil Flaschen schon mal aus dem Körbchen kippen wenn Mann/Frau vom Biergarten nachhause strampelt. Ich rede von einer Strecke die etwa 2km Lang ist und die von und zu einen gern besuchten Biergarten führt, um ihn dann nach 2km wieder auf die andere Straßenseite zu wechseln wo dann der Radweg mit Gehwegparkern zu teilen ist und einem ständig Anlieger vors Rad fahren –sorry ich hab sie nicht gesehen…ich würd`s mal mit schauen probieren! Um all diesen „Umwegsamkeiten“ aus dem Weg zu gehen soll man auch noch 15€ Straßenmaut bezahlen?
Fazit: Ich werd diesen Weg nicht mehr benutzen(Straße und Radweg)
Leidtragender ist der Italiener, der mir keinen Cappoccino mehr verkaufen kann! …schade…schade…schade!

Ps.: Bin gespannt was der Einspruch ergibt.

Hallo aldi1949,

Ich habe auch schon auf Fahrradwegen haarsträubende Situationen erlebt. Wenn die Straße ungefährlicher ist, würde ich diese ebenfalls nutzen… und das Risiko eines Strafzettels billigend in Kauf nehmen.

Vielleicht hilft ja ein Brief an die Gemeinde um auf die unzumutbare Radwegpflicht hinzuweisen und das Aufheben der Beschilderung zu erreichen.

Selber habe ich nach einigen Unfällen gelernt niemals im Blindflug in eine Situation reinzufahren: wenn ich nicht einsehen kann dass mein Weg frei ist, muss ich jederzeit mit einer möglichen Kollision rechnen, so sehr unwahrscheinlich ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer auch scheinen mag. Curt Rich nennt diese Haltung in seinem Buch „Drive to survive“ übrigens „code yellow“.

Mit freundlichem Gruß,
Christian

Nein, wenn leichter als 9kg, als Sportgerät nutzbar. Das gleiche gilt übrigens für Beleuchtung; muss nicht installiert sein.
Grüße,

Bis Dato bin ich auch der Meinung, hab das aber noch nicht rechtsverbindlich gelesen.Was die Beleuchtung betrifft gab es kein Problem,hat MICH auch gewundert!
Das „Rad“ hat etwa 7,5kg, dass hab ich von enen Profifahrer gekauft. Bei einer Begegnung mit einem umsichtigen Rechstabieger kostete mich der Neue Laufradsatz schon 1600€. Der Gentleman war natürlich weg - bis ich wieder auf die Beine kam. Währ ich auf der Straße gefahren hätte der Gute mich gesehen und es währ mit Sicherheit nichts pasiert!

Nein, wenn leichter als 9kg, als Sportgerät nutzbar. Das
gleiche gilt übrigens für Beleuchtung; muss nicht installiert
sein.
Grüße,

Ich glaub nicht das ein Brief was bringt. In der Gemeinde „Greenwood“ gibt es noch die einzig funktionierende Raubritter Burg Deutschlands und so ein Radler ist eine leichte Beute nochdazu haben die Schärgen des Königs ihr Lager direkt am Ende des Weg`s.
Von den Bewohnern des Ortes bekommen die zum Schutzbefohlenen sowieso nichts zu sehen, außer ihre Anwälte.

Oje!
Was sind Rad&LR für Fabrikate?
Mit solchem Material würd’ ich im Leben nicht auf Radwegen fahren, wenn sie innerhalb Stad/Stadtnähe sind; höchstens auf Landstraßen, wenn Straßen zuviel Verkehr haben.
Habe auch schon zuviel Murksleute, die nicht aufpassen, erlebt…