Muss man Mitbewohner beim Vermieter anmelden ?

hallo

angenommen jemand wohnt in einer mietwohnung. der mietvertrag geht nur auf diese person, also singlehaushalt.

nun zieht die freundin des mieter zu ihm in die wohnung. 6 monate später schreibt einen der vermieter an und teilt mit das er von anderen mietern erfahren hat das man neuerdings zu 2 in der wohnung lebt. dieses hätte man anmelden müssen.

stimmt das ? muss das immer angemeldet sein ? die freundin kam direkt von ihren eltern zu dem mieter in die wohnung und hat als hauptwohnsitz immernoch ihre eltern angegeben. lebt aber ausschlieslich in der wohnung des mieters

gruss

Hallo,

ein neuer Dauerbewohner muss dem Vermieter gemeldet werden.
Anhand dieses neuen Zustandes kann er dann die Nebenkosten neu kalkulieren und diese gegebenenfalls anpassen.

Gruß
Roland

Hallo,

ein neuer Dauerbewohner muss dem Vermieter gemeldet werden.
Anhand dieses neuen Zustandes kann er dann die Nebenkosten neu
kalkulieren und diese gegebenenfalls anpassen.

also gehts nur um die nebenkosten ? die kann man ja nachzahlen und danach erhöhen. also wäre es so gesehen ja relativ egal

Hallo

nachzahlen muss man diese nicht unbedingt, der Vermieter wird den Einzugsbeginn bei der nächsten NK als Grundlage nehmen, dann zahlt man ggf. etwas mehr und für die Zukunft sollte evtl. die Vorauszahlung angepasst werden.

Gruß

Hallo

also gehts nur um die nebenkosten ? die kann man ja nachzahlen
und danach erhöhen. also wäre es so gesehen ja relativ egal

Es geht dabei hauptsächlich um die Nebenkosten aber auch um Dinge wie evtl Überbelegung, oder wenn der VM ein berechtigtes Interesse hat, den Lebensgefährten nicht aufzunehmen wie zb tätliche Angriffe gegen ihn durch den LG, oder evtl auch Bedrohung anderer Mieter.
IdR muß der VM die Genehmigung erteilen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Ganz so einfach ist das nicht mit den Nachzahlungen, da es mehr oder weniger viele Positionen in der Abrechnung gibt, die pro Kopf umgelegt werden oder werden können. Dies muß zB auch die Firma wissen, die evtl. die Abrechnung erstellt.

Gruß
Maja

Hi,

zu den Nebenkosten noch folgendes: Die entstehenden NK werden ja nach einem vereinbarten Schlüssel abgerechnet. Der durch einen nichtangemeldeten Mieter mehr verbrauchte Anteil wird aber nicht als solcher erfasst. Bei der Abrechnung wird dieser Anteil also nach dem Schlüssel auch auf andere Mieter mit umgelegt.

Aber: Ein höherer Verbrauch muss nicht zwingend nur vom nicht angemeldeten Mitbewohner verursacht werden. Daher kann man auch nicht sagen: Alle Mehrkosten werden vom neuen Mieter getragen.

Im Endeffekt kann also keine wirklich gerechte Verteilung der Kosten erfolgen.

Gruß
Nita

also gehts nur um die nebenkosten ? die kann man ja nachzahlen
und danach erhöhen. also wäre es so gesehen ja relativ egal

es geht nicht nur um die Nebenkosten.
Ist es eine reine Singelwohnung mit dementsprechend wenig Quadratmeter, kann der Vermieter die Aufnahme des Partners mit Überbelegung als Grund verweigern.
Ist die Wohnung groß genug und sprechen keine anderen schwerwiegenden Gründe dagegen, darf der Vermieter die Aufnahme des Partners nicht verbieten.

Ein Mitwohndauer von mehr als drei Monaten überschreitet
die normale Dauer, die als „Besuch“ gilt. Der V. darf jedoch
den Einzug des Lebenspartners nicht verweigern, da für den M.
hier ein berechtigtes Interesse besteht. Aber er muss die Zu-
stimmung des Vermieters dazu einholen.

Mal ein fiktiver Fall:
Wie wäre denn die Situation, wenn die Freundin einzieht, jedoch
nach 8 Monaten wieder auszieht und der M. weder den Ein- noch den
Auszug gemeldet hat? Es könnte dann ja auch sein, dass der M. einen
zB neuen Job hat, der es nötig macht, 5x am Tag zu duschen und 3x die Waschmaschine laufen zu lassen. Dann erhöhen sich die Verbrauchs-/Nebenkosten ja auch…

Oder was ist , wenn der M. seine Freundin einziehen lässt und auf
Nachfrage des V. behauptet, es sei seine Schwester, die in der NÄhe einen Job hat und deshalb beim M. lebt ?

Hi,

Ein Mitwohndauer von mehr als drei Monaten überschreitet
die normale Dauer, die als „Besuch“ gilt.

Hmm, mir sind eher 6 Wochen bekannt, der für die 3 Moante gibts sicherlich eine Quelle.

Der V. darf jedoch
den Einzug des Lebenspartners nicht verweigern, da für den M.
hier ein berechtigtes Interesse besteht. Aber er muss die Zu-
stimmung des Vermieters dazu einholen.

Klar kann der VM dies, wenn der VM dies begründen kann.

Mal ein fiktiver Fall:
Wie wäre denn die Situation, wenn die Freundin einzieht,
jedoch
nach 8 Monaten wieder auszieht und der M. weder den Ein- noch
den
Auszug gemeldet hat? Es könnte dann ja auch sein, dass der M.
einen
zB neuen Job hat, der es nötig macht, 5x am Tag zu duschen und
3x die Waschmaschine laufen zu lassen. Dann erhöhen sich die
Verbrauchs-/Nebenkosten ja auch…

Was soll denn das hier? Prosa?

Oder was ist , wenn der M. seine Freundin einziehen lässt und
auf
Nachfrage des V. behauptet, es sei seine Schwester, die in der
NÄhe einen Job hat und deshalb beim M. lebt ?

Weil der Antworter hier keine Ahnung hat, welche Unterlagen der VM bei einme Zuzug von Mitmietern nötig sind, kommt eben nur Murx heraus.

vlg MC

Klar kann der VM dies, wenn der VM dies begründen kann.

Mal ein fiktiver Fall:
Wie wäre denn die Situation, wenn die Freundin einzieht,
jedoch
nach 8 Monaten wieder auszieht und der M. weder den Ein- noch
den
Auszug gemeldet hat? Es könnte dann ja auch sein, dass der M.
einen
zB neuen Job hat, der es nötig macht, 5x am Tag zu duschen und
3x die Waschmaschine laufen zu lassen. Dann erhöhen sich die
Verbrauchs-/Nebenkosten ja auch…

Was soll denn das hier? Prosa?

Der V. darf jedoch
den Einzug des Lebenspartners nicht verweigern, da für den M.
hier ein berechtigtes Interesse besteht. Aber er muss die Zu-
stimmung des Vermieters dazu einholen.

Klar kann der VM dies, wenn der VM dies begründen kann.

Natürlich. Mc Leo hat Recht.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der VM dies tun.
Ein wichtiger Grund wäre zB wenn der einziehende ein Stadtbekannter Schläger ist oder es zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.
Aber unter „normalen“ Umständen (Partner zieht zu Partner/-in)
darf er das nicht. Da dann kein wichtiger Grund vorliegt.
Da der Fragende nicht dargestellt hat, ob es sich bei dem/der einziehenden um einen wichtigen Grund handeln könnte, anhand dessen der VM den Einzug verweigern könnte, ist der Autor von „normalen“ Umständen ausgegangen.

Was soll denn das hier? Prosa?

Auszüge aus Punkt 4. der Netiquette dieses Forums:

Insbesondere werden nicht hingenommen:

die Belastung von wer-weiss-was durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung);
…kann der Autor anhand seiner Frage nicht erkennen…

die Verbreitung von für wer-weiss-was irrelevanten Informationen;
…kann der Autor hier auch nicht erkennen, da es sich nicht um eine
Verbreitung von irrelevanten Informationen, sondern um eine Frage in Bezug auf die Sache handelte

das Stellen von Anfragen ohne Bezug zu einem konkreten Problem (wer-weiss-was ist u.a. weder Partnerbörse noch eine philosophische Diskussionsplattform!);
…kann der Autor hier auch nicht erkennen, da die gestellte Anfrage in Bezug zu einem konkreten Problem stand

Nein. Keine Prosa. Sondern eine Frage.

Weil der Antworter hier keine Ahnung hat, welche Unterlagen
der VM bei einme Zuzug von Mitmietern nötig sind, kommt eben
nur Murx heraus.

Der Fragende hat doch aber gar nicht gefragt, welche Unterlagen
nötig sind. Die Antwort des Autors bezog sich auch nicht auf benötigte
Unterlagen… ???

Im übrigen:

Weil der Antworter hier keine Ahnung hat

Auszüge aus Punkt 2 der Netiquette dieses Forums:

Vermeide Diskriminierungen. Niemand bei wer-weiss-was sollte wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder seiner Herkunft benachteiligt oder verächtlich gemacht werden.

Bleibe höflich. Lasse dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Beleidigungen, verleumderische und die Ehre verletzende Äußerungen sind nicht erwünscht.

Vorsicht mit Ironie, Sarkasmus und Humor. Sie werden oft missverstanden,…

PS:

Was soll denn das hier? Prosa?

Bei einer Zitierung erscheint in rot folgende Meldung:

"Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen."

Mal ein fiktiver Fall:
Wie wäre denn die Situation, wenn die Freundin einzieht,
jedoch

Wie jeder lesen kann, ist eine Frage beginnend mit „Mal ein fiktiver Fall“ sowie wie mit div. Konjugierungen eine abstrakte Frage.
Demnach verstehe ich die Frage nach der Prosa nicht. Selbst wenn es eine Prosa gewesen wäre, verstiesse diese nicht gegen die hier geltende Netiquette, da der Text in Bezug zur Sache geschrieben wurde.

Darüberhinaus ist nicht die Frage, was das soll, da der Autor damit nicht bezweckt hat , dass etwas sein oder ausgelöst werden soll.

Stattdessen hat der Autor den Grundgedanken dieses Forums - den Gedankenaustausch - wahrgenommen und anhand der hier geltenden Regeln ein abstrakte Frage gestellt.