Klar kann der VM dies, wenn der VM dies begründen kann.
Mal ein fiktiver Fall:
Wie wäre denn die Situation, wenn die Freundin einzieht,
jedoch
nach 8 Monaten wieder auszieht und der M. weder den Ein- noch
den
Auszug gemeldet hat? Es könnte dann ja auch sein, dass der M.
einen
zB neuen Job hat, der es nötig macht, 5x am Tag zu duschen und
3x die Waschmaschine laufen zu lassen. Dann erhöhen sich die
Verbrauchs-/Nebenkosten ja auch…
Was soll denn das hier? Prosa?
Der V. darf jedoch
den Einzug des Lebenspartners nicht verweigern, da für den M.
hier ein berechtigtes Interesse besteht. Aber er muss die Zu-
stimmung des Vermieters dazu einholen.
Klar kann der VM dies, wenn der VM dies begründen kann.
Natürlich. Mc Leo hat Recht.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der VM dies tun.
Ein wichtiger Grund wäre zB wenn der einziehende ein Stadtbekannter Schläger ist oder es zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.
Aber unter „normalen“ Umständen (Partner zieht zu Partner/-in)
darf er das nicht. Da dann kein wichtiger Grund vorliegt.
Da der Fragende nicht dargestellt hat, ob es sich bei dem/der einziehenden um einen wichtigen Grund handeln könnte, anhand dessen der VM den Einzug verweigern könnte, ist der Autor von „normalen“ Umständen ausgegangen.
Was soll denn das hier? Prosa?
Auszüge aus Punkt 4. der Netiquette dieses Forums:
Insbesondere werden nicht hingenommen:
die Belastung von wer-weiss-was durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung);
…kann der Autor anhand seiner Frage nicht erkennen…
die Verbreitung von für wer-weiss-was irrelevanten Informationen;
…kann der Autor hier auch nicht erkennen, da es sich nicht um eine
Verbreitung von irrelevanten Informationen, sondern um eine Frage in Bezug auf die Sache handelte
das Stellen von Anfragen ohne Bezug zu einem konkreten Problem (wer-weiss-was ist u.a. weder Partnerbörse noch eine philosophische Diskussionsplattform!);
…kann der Autor hier auch nicht erkennen, da die gestellte Anfrage in Bezug zu einem konkreten Problem stand
Nein. Keine Prosa. Sondern eine Frage.
Weil der Antworter hier keine Ahnung hat, welche Unterlagen
der VM bei einme Zuzug von Mitmietern nötig sind, kommt eben
nur Murx heraus.
Der Fragende hat doch aber gar nicht gefragt, welche Unterlagen
nötig sind. Die Antwort des Autors bezog sich auch nicht auf benötigte
Unterlagen… ???
Im übrigen:
Weil der Antworter hier keine Ahnung hat
Auszüge aus Punkt 2 der Netiquette dieses Forums:
Vermeide Diskriminierungen. Niemand bei wer-weiss-was sollte wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder seiner Herkunft benachteiligt oder verächtlich gemacht werden.
Bleibe höflich. Lasse dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Beleidigungen, verleumderische und die Ehre verletzende Äußerungen sind nicht erwünscht.
Vorsicht mit Ironie, Sarkasmus und Humor. Sie werden oft missverstanden,…