Hallo Community,
folgender Fall: Mieter zieht aus und hat eigentlich mit Nachmieter verabredet, dass dieser die Küche ablöst. Davon tritt er kurzfristig zurück - er möchte die Küche nun doch nicht. Da nichts Schriftliches fixiert ist, hat Mieter das akzeptiert. Nun will der Nachmieter in die Wohnung um die Küche auszumessen. Darauf hat der aktuelle Mieter natürlich nun auch keine Lust mehr. Frage: Muss er den Nachmieter in die Wohnung lassen?
Danke für euer Feedback!
Nein.
Mit Nachmieter hat der noch drin wohnende Mieter nichts zu schaffen.
Besichtigung zwecks Anmietung hat ja wohl stattgefunden.
Mehr kann nicht verlangt werden.
MfG
duck313
Was wäre daran albern?
Einem Nachmieter gegenüber, der seine Zusage die Küche zu übernehmen zurück zieht, muss man sich nicht auch noch entgegenkommend verhalten!
Und was das Besichtigungsrecht des VM betrifft, das betrifft lediglich ihn und niemand sonst.
ramses90
Hi
wenn der Vermieter (!) das wünscht, bzw. der Vermieter dies Veranlasst, kann man dem nicht wiedersprechen.
Siehe:
Der Nachmieter müsste das also über den Vermieter/Eigentümer/dessen Bevollmächtigten veranlassen, wenn sich der Mieter querstellt.
(Wäre aber schon ein bissle albern, oder?)
LG
Mike