Hemmer war schon immer der Ansicht, dass man Probleme schaffen müsse, nicht wegschaffen. Insofern ist Hemmer für ein Examen sicher gut, aber für die Rechtsverfolgung im normalen Alltagsgebrauch eher unbrauchbar.
Gruß
Hemmer war schon immer der Ansicht, dass man Probleme schaffen müsse, nicht wegschaffen. Insofern ist Hemmer für ein Examen sicher gut, aber für die Rechtsverfolgung im normalen Alltagsgebrauch eher unbrauchbar.
Gruß
Schleichwerbung
was zahlt Dir as für diese Werbung :
))
as zahlt immer nur für wenn ich falsche antworten gebe 
Moralischer Rat
Hier eine kleine Geschichte…
ein Bekannter von mir steht an der Bushaltestelle. Vor ihm steigt eine Oma in den Bus. Sie verliert beim Einsteigen 10 Euro.
Er stegt sie einfach ein. Als er den Bus verlässt merkt er, dass er seinen USB Stick verloren hat. Der hat auch 10 Euro gekostet…
nur mal so zum nachdenken…
Gruß
Na da hat er ja Glück dass der nicht von einem Asteroid erschlagen wurde… nur mal so zum nachdenken über Sinn und Unsinn von solchen Postigns wie deines.
Es kommt drauf an. Wenn beide in einem Geschäftsverhältnis stehen dann schon oder dann man hat zumindest einem Antrag schweigend zugestimmt und muss zahlen.
Abgesehen davon, dass es in meinem Beitrag darum ging, ob eine Verwendung strafbar sei, wie es in dem vorherigen Beitrag behauptet wurde, ist deine Antwort natürlich nonsens.
Schweigen kann niemals als Willenserklärung, auch nicht als konkludente ausgelegt werden.
Wäre es so wie Du behauptest, könnte ein Versandhaus, bei dem man hin und wieder etwas bestellt, ungefragt Ware mit Rechnung zuschicken und der Kaufvertrag wäre gültig, wenn der Empfänger dem nicht widerspricht.
Ein Vertrag bedingt aber eine Willenserklärung der Parteien, die durch Schweigen niemals abgegeben werden kann.
Lies genau: § 241 a Absatz 2 BGB: da geht es um gesetzliche Ansprüche, der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB ist ein solcher. Und solche Ansprüche werden gerade nicht ausgeschlossen.
Hallo HighQ!
Ich habe einige Zeit überlegt, ob ich Deinen Artikel in der nachfolgenden Form kommentieren soll. Da Dein Beitrag 2 Sternchen erhalten hat, hat letztlich mein Rechtsempfinden dafür gesorgt, dass ich einiges anmerken möchte.
Da Deine ViKa Dich als MOD verschiedener Bretter in diesem Forum „outet“, denke ich mal das Du die Regeln kennst. Hier vielleicht nochmal zur Erinnerung, damit Du sie auch anwenden kannst:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Und hier von anderer Stelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette
Also Anrede und Gruss wären schon ein guter Anfang gewesen! Weiters wäre auch die Überprüfung der Rechtschreibung Deiner Antwort nicht schlecht gewesen! Eine Beantwortung der Frage und nicht blos „Schlechtmachen“ eines Beitrags wäre dann schon extrem perfekt gewesen!
Naja gut - bei „Postigns“ könnte man ja noch auf einen Tippfehler plädieren, aber spätestens bei „Postigns wie deines“ wäre der 3. Fall angeaagt und somit könnte es „Posting wie Deinem“ heißen - da er ja nur eines geschrieben hat, ist hier auch noch Einzahl anzuwenden - sonst wäre vielleicht „Postings wie Deiner“ richtig.
Ob der Beitrag von Senftube besser im Philosophie-Brett aufgehoben wäre, ist hier auch nicht sonderlich von Bedeutung. Letztlich kann das der Fragesteller für sich beantworten - ein anderer Blickwinkel ist es allemal.
Sollte nun jemand über die 10 € und den Inhalt der Geschichte nachdenken, darin vielleicht einen Sinn erkennen und den Sinn dann sogar noch anwenden, dann wären die ohnehin stets überlasteten Gerichte vielleicht endlich mal etwas entlastet und es könnte bei den wirklich WICHTIGEN Sachen möglicherweise schneller Recht gesprochen werden (Quod esset demonstrandum)!!!
Sollte sich nun der Fragesteller selbst bis hierher durchgelesen haben, so habe ich keinen juristischen Rat, aber zumindest ein sehr passendes, wenn auch philosophisches, Zitat das denselben nur als Anregung zum Nachdenken dienen soll:
„Vielleicht, weil die Wahrheit des Rechts ebenso in Worten und Sätzen liegt wie die Wahrheit von Geschichten und weil die Dinge hier wie dort zu ihrem Ende gebracht werden müssen.“
Bernhard Schlink
Was ICH nun dem Fragesteller als Antwort bieten möchte ist, dass es manchmal wichtig sein kann, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Denn es gibt ja da noch ein Sprichwort, welches so lautet:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge!!!
In diesem Sinne viel Erfolg
Earp
(der keine weiteren Diskussionen über diese Frage führt und Senftube für sienen Beitrag einen Stern verleiht)
Oh jaa… =(
Ich hatte mich eigentlich auf den § 362 HGB bezogen, was aber gar nicht Thema war.
Es war halt schon sehr spät in der Nacht…