Hallo, unser Mietvertag geht bis 05/2018, erst sagt uns der Vermieter wir können früher raus bei Nachmieter. Haben jetzt Nachmieter gefunden und jetzt will er selber einziehen. Ist ja alles ok. Jetzt können wir schon im Dezember 2017 ausziehen, sollen noch für 1/2018 Miete zahlen und in der Zeit will Vermieter das Bad modernisieren und dann zieht er ein. Meine Frage, müssen wir für 01/2018 noch Miete zahlen und wenn in welcher Höhe? Vielen Dank
Die entscheidende Frage lautet: Zu welchem Datum habt ihr gekündigt?
Wenn ihr noch gar nicht gekündigt habt und die üblichen Fristen (3 Monate) gelten, dann könnt ihr jetzt frühestens zum 31.01.2018 kündigen. In diesem Fall müsst ihr selbstverständlich für den Januar noch die Miete zahlen.
Aufgrund der Duldungspflicht müsstet ihr in dieser Zeit auch dem Vermieter Zugang gewähren, damit dieser Modernisierungen durchführen kann. Allerdings könntet ihr unter Umständen Mietminderung für diesen Monat geltend machen.
Nö. Woraus soll sich denn diese Duldungspflicht herleiten?
Gruß
anf
Das ist sowas von falsch!
In dem Moment indem jemand auszieht und dem VM die Schlüssel übergibt weil der modernisieren will, ist der Mieter aus der Mietzahlungspflicht entlassen!
Der Mieter kann und sollte, wenn der VM weiterhin auf seiner Forderung besteht, zum 31,12, ausziehen, die Schlüssel einbehalten und diese erst zum 31.01. übergeben.
Erst dann muss er er für den Monat Januar noch Miete zahlen und mus dem VM in dieser Zeit keinen Zutritt zur Wohnung gewähren. ramses90
Es ist keine Rede davon, das der schlüssel bereits übergeben wurde.
Im Gegenteil, der Wunsch nach einer Mietzahlung im Januar klingt, als wäre das vorzeitige Entlassen aus dem Mietverhältnisses hinfällig.
Und im Rahmen der Duldungspflicht bei Modernisierungen gibt es meines Erachtens kaum einen Weg dem Vermieter den Zugang zur Wohnung zu verbieten.
§555d BGB hat solange Gültigkeit, wie derMietvertrag Bestand hat. Derzeit klingt es ja nicht so, als würde der Vermieter sie vorzeitig aus der Pflicht entlassen.
Zur Modernisierung hat der Vermieter ausreichend Gelegenheit, wenn der Mieter nicht mehr beeinträchtigt wird, also in diesem Falle, wenn er ausgezogen ist. Wenn der Mieter dann dem Vermieter die Wohnung übergeben hat UND DIE MIETE NICHT MEHR ZAHLEN MUSS, darf der Vermieter sofort loslegen.
Es wäre grob unbillig, wenn der Vermieter die Wohnung schon modernisieren, den Mieter aber weiter zahlen lassen will.
Nebenbei fällt mindestens ein Teil der ggf. fälligen Renovierungspflichten bzw. -kosten bei der Wohnungsübergabe weg.
Ach ja: nicht vergessen, Strom und Heizung abzulesen. Nicht, dass die Handwerker zu Lasten des Exmieters arbeiten.
Ach ja: die Modernisierungsmaßnahmen sind natürlich schriftlich mit allen geplanten Maßnahmen etc. 3 Monate vorher anzukündigen (§555c). Ist das passiert?
Gruß
anf
Hallo, bis jetzt noch nicht gekündigt. Er wollte ja erst Nachmieter, diese hätten am 01.02.2018 einziehen können, also wären wir noch Mieter bis 01/2018. Jetzt will er selber einziehen und fragt uns, ob wir schon früher ausziehen können, weil er das Bad nach seinen Wünschen modernisieren möchte. Er möcht zum Januar die Handwerker bestellen und wir könnten im 12/17 ausziehen. Sollen aber für Januar noch Miete bezahlen.
Nein, er hat uns die Modernisierungsabsichten nur telefonisch mitgeteilt.
Das ist doch prima.
Am einfachsten ruft man ihn jetzt an, dass er selbstverständlich renovieren darf, dass Ihr die Wohnung deshalb am x.x. übergeben wollt, dass an diesem Termin dann die Verbrauchsablesung erfolgen können und die Mietzahlungen enden. GGF. (nur, wenn zutreffend) fügt Ihr hinzu: außerdem wüsstet Ihr gern, wie das mit Renovierung bei Auszug ist. Es würde Euch freuen, wenn er Euch das schriftlich bestätigen könnte.
Man muss doch erstmal gar nicht mit Drohgebärden anfangen, so kann man doch normalerweise viel mehr erreichen.
Gruß
anf
Vielen Dank
Ich gehe mal von 3 Monaten Kündigungsfrist aus, dann wäre man bei baldiger Kündigung noch in den Monaten November, Dezember und Januar an den Vertrag gebunden.
Man müsste bis 31.01.18 bezahlen und darf natürlich bis zum 31.01.18 die Wohnung vollumfänglich benutzen.
Ich sehe zwei Optionen:
-
Aufhebungsvertrag zum 31.12.17 machen. https://www.mieterbund.de/index.php?id=650
Am 31.12. endet das Recht, die Wohung zu benutzen und die Pflicht, Miete zu bezahlen. -
Regulär kündigen. Dann läuft es halt bis zum 31.01.18.
Natürlich darf der Vermieter eine Modernisierung ankündigen. Das muss 3 Monate vorher passieren - schriftlich.
Dann könnte der frühestens Ende Januar anfangen.
Auf so eine Ankündigung würde man ablehnend reagieren, da es eine unnötige Härte darstellen würde, eine bewohnte Wohnung zu modernisieren, wenn diese innerhalb von 12 Tagen sowieso leer stünde.
Ich würde mich mit dem Vermieter an einen Tisch setzen und einen Aufhebungsvertrag machen.
Darin könnte man auch die Frage der Renovierung klären. Macht euch vorher schlau, ob die in eurem speziellen Mietvertrag stehenden Klauseln zu Renovierung / Schnönheitsreparature etc. überhaupt wirksam sind.
Bedenkt: Ihr habt kein Recht darauf, dass man einer vorzeitigen Aufhebung zustimmt.
Also überlegt euch, ob ihr ihm auch etwas anbieten könnt.
Schriftliche Ankündigung 3 Monate vorher = frühester Modernisierungsbeginn Ende Januar.
Und dann steht da eine zumindest offiziell bis zum 31.01. benutzte Wohnung dem Wunsch gegenüber, schon am 19.01. mit der Modernisierung anzufangen. Ich würde das mal als Härte im Sinne des 555d Abs. 2 bezeichnen.
Nicht aber, wenn die Wohnung dann tasächlich leer steht.
Dann besteht in der Tat die Pflicht, eine Modernisierung, die einen faktisch in keinster Weise beeinträchtigt, zu dulden. Aber eben erst 3 Monate nach schriftlicher Ankündigung.
Mich würde interessieren, ob eine Mietminderung wegen Unbenutzbarkeit des Badezimmers in Frage kommt, wenn man schon gar nicht mehr drin wohnt. Im §536 BGB sehe ich keine Einschränkung.
Ich sehe nicht, was dem entgegen sprechen würde. Die Mietsache ist in dem Falle zum Bewohnen nicht nutzbar, das ist doch völlig unabhängig davon, ob man sie nutzen will.
Analog dazu könnte man an eine Badrenovierung während des Urlaubs des Mieters denken.
Gruß
anf
Erst mal die Bestätigung der schriftlichen Kündigung abwarten und den VM zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf hinweisen, dass die Renovierungsmaßnahme 3 Monate vor Beginn schriftlich anzukündigen ist.
ramses90