Muss man ohne Reserverad fahren?

Kann ein Chef einen zwingen ohne Reserverad,Verbandkasten,Warndreieck und Signalweste zu fahren?Wenn man als Revierfahrer zwischen 7 und 10 Std. mit dem Auto unterwegs ist?(Firmenwagen).

Kann ein Chef einen zwingen ohne
Reserverad,Verbandkasten,Warndreieck und Signalweste zu
fahren?Wenn man als Revierfahrer zwischen 7 und 10 Std. mit
dem Auto unterwegs ist?(Firmenwagen).

Genau solche Fragen beantwortet, falls es keinen Betriebsrat gibt, gerne die zuständige Berufgenossenschaft unter gleichzeitiger Ausstellung einer bußgeldbewehrten sofort vollziehbaren Anordnung gegen den Firmeninhaber.

Gruß
smalbop

Kann ein Chef einen zwingen ohne
Reserverad,Verbandkasten,Warndreieck und Signalweste zu
fahren?Wenn man als Revierfahrer zwischen 7 und 10 Std. mit
dem Auto unterwegs ist?(Firmenwagen).

Grds. sind auch in Firmenwagen Verbandskasten und Warndreieck mitzuführen. Warnwesten sind hier zusätzlich Pflicht (§56 der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV D29; kurz BGV D29).

Vllt. hilft ggf. mit eurem Sicherheitsbeauftrgten ein klärenden Gespräch?

Im Zweifel würde ich lieber das Zeug in eine Tasche packen und aus meinem Privatwagen immer mitnehmen als es darauf anzukommen lassen, a) im Ernstfall hilflos zu sein und b) Strafen zu zahlen („mein Chef gibt mir das nicht“ zählt bei einer Kontrolle eher nicht als Ausrede)

HTH
G imager

Arbeitsverweigerungsrecht?

Kann ein Chef einen zwingen ohne
Reserverad,Verbandkasten,Warndreieck und Signalweste zu
fahren?Wenn man als Revierfahrer zwischen 7 und 10 Std. mit
dem Auto unterwegs ist?(Firmenwagen).

Genau solche Fragen beantwortet, falls es keinen Betriebsrat
gibt, gerne die zuständige Berufgenossenschaft unter
gleichzeitiger Ausstellung einer bußgeldbewehrten sofort
vollziehbaren Anordnung gegen den Firmeninhaber.

So ist es.
Aber hat der AN Arbeitsverweigerungsrecht?
So könnte die Frage verstanden werden, z.B. wegen mangelnder Sicherheitsausstattung.
MfG

Kann ein Chef einen zwingen ohne
Reserverad,Verbandkasten,Warndreieck und Signalweste zu
fahren?Wenn man als Revierfahrer zwischen 7 und 10 Std. mit
dem Auto unterwegs ist?(Firmenwagen).

Genau solche Fragen beantwortet, falls es keinen Betriebsrat
gibt, gerne die zuständige Berufgenossenschaft unter
gleichzeitiger Ausstellung einer bußgeldbewehrten sofort
vollziehbaren Anordnung gegen den Firmeninhaber.

So ist es.
Aber hat der AN Arbeitsverweigerungsrecht?
So könnte die Frage verstanden werden, z.B. wegen mangelnder
Sicherheitsausstattung.

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ - gültig für die gesamte gewerbliche Wirtschaft in DE:

„Drittes Kapitel
Pflichten der Versicherten
§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
(1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Die Versicherten haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
(1) Die Versicherten haben dem Unternehmer oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. Unbeschadet dieser Pflicht sollen die Versicherten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen.
(2) Stellt ein Versicherter fest, dass im Hinblick auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
ein Arbeitsmittel oder eine sonstige Einrichtung einen Mangel aufweist,
Arbeitsstoffe nicht einwandfrei verpackt, gekennzeichnet oder beschaffen sind
oder
ein Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe Mängel aufweisen
hat er, so weit dies zu seiner Arbeitsaufgabe gehört und er über die notwendige Befähigung verfügt, den festgestellten Mangel unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls hat er den Mangel dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
§ 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.“

Gruß
smalbop

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hi

Aber hat der AN Arbeitsverweigerungsrecht?
So könnte die Frage verstanden werden, z.B. wegen mangelnder
Sicherheitsausstattung.
MfG

ich denke einmal, er hat sogar die pflicht.

jana

Hallo,

Aber hat der AN Arbeitsverweigerungsrecht?
So könnte die Frage verstanden werden, z.B. wegen mangelnder
Sicherheitsausstattung.

ich denke einmal, er hat sogar die pflicht.

Nett, dass Du das denkst. Aber das hier nicht das Plauderbrett, hier sollte man Antworten auch RECHTLICH begründen können. Was nutzt denn Deine Antwort dem Fragesteller? Soll er sich wirklich auf ‚ich denke mal‘ verlassen?
Lass derartige Antworten einfach weg. Sie nutzen genau gar nichts. Zumal, wenn eine fundierte Antwort bereits gegeben wurde.
Gruß
loderunner

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Weisungen nicht befolgen vs. Arbeitsverweigerung?

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ - gültig für die gesamte
gewerbliche Wirtschaft in DE:
"Drittes Kapitel
Pflichten der Versicherten
§ 15…Die Versicherten dürfen
erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen
nicht befolgen.

Danke. Aber wie weit greift hieraus eine Arbeitsniederlegung?
Denn das war die Frage, meine und wohl auch die des Fragestellers.

Ich möchte mal von dem PKW-Beispiel abrücken und zur besseren
Verdeutlichung der Problematik zu einem alltäglichen Kleinbetriebs-
Beispiel kommen; in dem ein paar Leute im Bürobetrieb arbeiten.
Nehmen wir einen Steuerberater mit 4 Angestellten. Und hier fehlt der
Erste-Hilfe-Kasten im Büro! Keiner da, das ist sehr häufig so.

Können die 4 Steuergehilfen, gem. § 15 BGV A1, jetzt die Arbeit verweigern?

„Wir arbeiten hier nicht länger weiter, bis ein Erste-Hilfe-Kasten da ist.“ oder der hier:
„Hiermit legen wir die Arbeit nieder, weil der Inhalt des Erste-Hilfe-Kasten nicht ordnungsgemäß zeitlich erneuert wurde.“
Dürfen die Arbeitnehmer sich dann aus Sicherheitsgründen überhaupt in
dem Büro aufhalten, oder ist das zu gefährlich?

Ist dann die Aufforderung des Steuerberaters an seine Angestellten
der Arbeit nachzugehen, eine gegen Sicherheit und Gesundheit
gerichtete Weisung, die nicht befolgt werden muss?

Hallo,

das mit dem fehlenden Erste-Hilfe-Kasten im Büro ist kein so ideales Beispiel, da hier eine Pflichtverletzung nicht der AN, sondern des AG vorliegt. Ebenso dürften die wenigsten Steuerberater die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nebst dokumentierter Unterweisung der Beschäftigten vorlegen können. (Wenn ich wollte, könnte ich jeden betrieb stilllegen, irgendwas findet man immer.)

Doch jedenfalls wenn der AG einen Verstoß gegen geltendes Recht vom AN verlangt, sei es durch aktives Handeln oder durch bewusstes Unterlassen einer dem AN obliegenden gesetzlichen Verpflichtung, ist dieser berechtigt, das zu verweigern. Grund ist, dass ein arbeitsvertragliches Unterstellungsverhältnis nicht bestehen kann, soweit es den Verstoß gegen geltendes Recht beinhalten würde. (-> Nichtigkeit von Verträgen.)

Gruß
smalbop

peinlich

Nett, dass Du das denkst. Aber das hier nicht das
Plauderbrett, hier sollte man Antworten auch RECHTLICH
begründen können.

warum muss man sich für statements rechtfertigen? grundsätzlich ist es mir egal, ob jemand meine meinung teilt oder nicht.

du hast deine aussage ja auch nicht belegt. wo steht denn geschrieben, dass es erlaubt ist, ein fahrzeug, welches nicht den vorgeschriebenen sicherheitsbestimmungen entspricht, VORSÄTZLICH zu nutzen? da bin ich mal gespannt auf einen link von dir. ergo, muss der lenker des fz es ablehnen, dieses zu steuern. ob er es jedoch macht, steht auf einem anderen blatt.

Was nutzt denn Deine Antwort dem
Fragesteller? Soll er sich wirklich auf ‚ich denke mal‘
verlassen?

ein fragesteller in einem forum sollte sich niemals auf eine antwort verlassen. dafür gibt es rechtsanwälte.

Lass derartige Antworten einfach weg. Sie nutzen genau gar
nichts. Zumal, wenn eine fundierte Antwort bereits gegeben
wurde.

jawoll, ich werde in zukunft auf dich hören. versprechen kann ich es dir jedoch nicht!

3 „Gefällt mir“

grundsätzlich ist es mir egal, ob jemand meine meinung teilt
oder nicht.

Okay. Ich halte also fest: Du bist hier falsch, denn hier nennt man das ‚Expertenforum‘. Melde Dich lieber bei gutefrage.net an. Dort ist man ungefähr auf Stammtischniveau.

1 „Gefällt mir“

peinlich bist hier momentan eher Du
Hi!

grundsätzlich ist es mir egal, ob jemand meine meinung teilt
oder nicht.

Dann solltest Du Dich nicht beschweren, wenn jemand Deine gefährliches Halbwissen als solches kennzeichnet!

Gruß
Guido