Hallo,
muss man eine OP die 1990 am Ohr vorgenommen wurde bei einer privaten Krankenkasse angeben?
Hab damals gefragt und es hieß nein. Jetzt muss ich an dem Ohr aber doch wieder operiert werden und hab nun Angst, dass die PV sagen könnte, dass ich verschwiegen habe.
War eine Radikalhöhlenop nach Cholesteatom. Seither hatte ich aber keine größeren Probleme damit. Bin jetzt total verunsichert (hab ja schließlich nix schriftlich). Als ich aber gesagt, hatte, dass ich 1990 operiert wurde sagt die Frau nur „nein“, das sei schon zu lange her.
Bin dankbar für jede Antwort.
Lilli
hallo,
bei den antragsfragen ist in der regel auch ein zeitraum angegeben:
hatten sie in den letzten x jahren …? - das ist verbindlich, nicht aber, was wer auch immer sagt.
lg dev
hallo,
bei den antragsfragen ist in der regel auch ein zeitraum
angegeben:hatten sie in den letzten x jahren …? - das ist verbindlich,
nicht aber, was wer auch immer sagt.
Vorsicht! Es gibt auch noch so in etwa eine Frage wie: Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen körperliche oder geistige Schäden/Anomalien
Vorsicht! Es gibt auch noch so in etwa eine Frage wie:
Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen körperliche oder geistige
Schäden/Anomalien
stimmt … und spätestens wenn da stand: bestehen oder bestanden… wäre sowas anzugeben gewesen!
um zu einem rechtssicheren zustand zu gelangen sollte imho ein versicherungsnehmer, der aufgrund der aussage eines verkäufers eine angabe unterlassen hat, dies dem versicherer schnellstmöglich in beweisbarer form mitteilen. - spätestens dann kann sich der versicherer nicht mehr darauf berufen, er habe von nichts gewußt.
lg dev
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Hab jetzt nochmal in meinen Vertragsunterslagen nachgeschaut. Und es ist eine Frage dabei, die nach BESTEHEN von Krankheiten, Unfallfolgen oder geistigen Schäden bzw. Anomalien fragt==> in Klammer stehen aber z.B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates).
Eine Radikalhöhle hat jedoch keine bedeutenden Folgen wie bei den anderen Sachen. Eine Blinddarm OP muss ja auch nicht angezeigt werden, wenn sie schon länger zurückliegt, obwohl man, wenn man genau danach geht annormal ist, da er ja fehlt oder?
Bin immer noch unschlüssig, was ich machen soll. Schließlich ist die Erkrankung 19 Jahre zurück und hat bisher keien Probleme bereitet.
LG
Lilly
Hallo Lilly,
kurze Frage, hattest Du zum Zeitpunkt der Beantragung Beschwerden? Im Zweifel ruf Deine Versicherung an und frag nach, bzw. sag Bescheid.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
hatte keine Beschwerden bei der Antragsstellung und auch die letzten 19 Jahre waren ohne größere Probleme. Sicher hatte ich mal Ohrenschmerzen im Zusammenhang mit ner Erkältung, aber nichts, was andere auch nicht hätten.
Eine Verschlechterung war nicht zu erwarten. Hat auch mein HNO bei der Verbeamtung dem Gesundheitsamt erklärt, weil die nachgefragt hatten.
War nur dieses Jahr im Urlaub und hab mir ne Infektionen im Ohr geholt, die bis dato nicht weg geht und jetzt halt leider operiert werden muss.
Lieben Gruß
Hallo Andreas,
hatte keine Beschwerden bei der Antragsstellung und auch die
letzten 19 Jahre waren ohne größere Probleme.
Falls Du „kleinere“ Probleme hattest, die ärztlich behandelt wurden , sieht es nach meiner Meinung für Dich schlecht aus. Dann hättest Du die Vorerkrankung angeben müssen.
Falls der Arzt seit der OP nichts an Deinem Ohr gemacht hat, hast Du nach meiner meinung eine Chance.
Tipp: Stelle wie schon geschrieben umgehend Rechtssicherheit her.
Also mein HNO hat schon ab und an mal nach dem Rechten geschaut. MMhh. Werd mich morgen mal bei der KV erkundigen.
Danke.
Also mein HNO hat schon ab und an mal nach dem Rechten geschaut.
Dann ist Deine Krankheit nicht mit z.B. meiner Blinddarmerkrankung vergleichbar. Da hat, nachdem der Blinddarm entfernt war, nie wieder jemand nach dem Rechten geschaut .
Stelle Rechtssicherheit her. Ich würde mir genau überlegen, was ich der PKV erzähle. Ein gang zu einem Versicherungsberater (bvvb.de) wäre vielleicht nicht falsch, auch wenn Dich die Beratung Geld kostet.
Also mein HNO hat schon ab und an mal nach dem Rechten geschaut.
Update:
Deine Ausführungen bedeuten: Du bist seit der Operation in ärztlicher Behandlung. Denn mit Vorsorge läßt sich nicht begründen, daß der Arzt Dir öfter mal in die Ohren schaut. Bei Gesunden macht der das nämlich nie. Jedenfalls nicht beim Ohr.
Die PKV wird vermutlich versuchen, die neuen OP- Kosten und sonstigen Behandlungskosten für das Ohr abzuwehren.
Dein Versichungsvertreter, der Dich in die PKV geschwatzt hat, wird argumentieren: „Du hast gesagt, daß Du vor mehr als 10 Jahren die OP hattest, und seitdem beschwerdefrei bist.“ Damit ist er evtl. aus dem Schneider.
Das wird nicht einfach.
Nochmal mein Rat: Hole Dir fachkundige Hilfe, auch wenn es was kostet, und gehe erst danach zur PKV.
Hi Lilli,
seit wann bist Du denn eigentlich bei der Gesellschaft versichert? Oder ist das erst geplant?
Hab ich irgendwie nirgendwo gelesen.
Grüße, Bernhard.
Hallo Bernhard,
ich bin noch ziemlich „frisch“ versichert (10 Monate) und diese ganze Sache ist auch Neuland für, weswegen ich den Antrag damals gemeinsam mit der Beraterin ausgefüllt hatte.
Die Op war zur Zeit der Antragstellung keinesfalls vorauszusehen.
Gruß
Lilly