Muss man Rechnung weitergeben

Guten Tag,

mein Vater zahlte mir eine Beauty Op.
Rechnung wurde auf mich ausgestellt, da ich Patient war.

Nun will er die Rechnung haben. Ich will aber nicht, daß es über den Eingriff Nachweise gibt.

Nun drohte er mit Anwalt.

Muss ich ihm die Rechnung geben?

Danke Virgina

Hallo Virgina,

abgesehen davon, das ich kein Experte in diesem Thema bin, sehe ich die Sache so:

Wenn Dein Vater die OP bezahlt hat, wird er ja auch wissen, was er bezahlt hat. Du würdest ihn mit der Rechnung also nichts neues erzählen. Oder besteht die Gefahr, das dein Vater die Rechnung öffentlich aushängt?

Wenn Du nicht möchtest, das irgendjemand etwas über deine OP erfährt, dann musst du auch alles selbst machen, ohne es weiter zu erzählen. Inclusive Bezahlung der Rechnung.

Sonst fällt mir noch ein, das derjenige, auf den die Rechnung ausgestellt ist, auch zahlen muß.

Gruß
Buerste

Das ist eien Juristenfrage. Rein rechtlich kenne ich mich dort nicht so gut aus. Gefühlsmäßig denke ich, er hat kein Recht auf die Rechnung, solange Du über 18 und Du die Patientin bist (Datenschutz). Da hätte er die Rechnung vor Bezahlung verlangen müssen. Vielleicht kann er mit Anwalt etwas bewirken - da eine Beauty OP weder bei der Krankenkasse, noch bei der Steuer, noch als Betriebsausgabenazug gilt, ist fraglich wozu er die Rechnung haben will/muss. Ganz anders die familiäre Seite: Da scheint Dir eine Menge Ärger ins Haus zu stehen. Ob Du das persönlich riskieren willst oder nicht, musst Du selbst entscheiden.

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Es ist schlimm, wenn innerhalb einer Familie solchen Streit gibt, wo anwaltliche Hilfe benötigt wird. Es sollte möglich sein, einefür beide Seiten tragbare Übereinkunft zu treffen.
Nun zu der Frage selbst: um eine korrekte Antwort geben zu können, müßte ich alle Umstände genauestens kennen,
denn auch ein einziges Wort könnte hier Bedeutung haben. Ohne genaue Kentnisse wäre eine Antwort unverantwortlich.

Dr. Sztojanovics

Guten Tag,
danke u. entschuldigung, es ist ein Fehler aufgetreten.
Mein Vater zahlte per Überweisung ca. 8000 für die Op, die Quittung (nicht Rechnung) wurde auf meinen Namen ausgestellt, da ich der Patient war.
Nun will mein Vater diesen Beleg haben.
Und ich weiß auch nicht wieso?

Soll-muss ich ihm diesen geben?

Wenn Ihr Vater die Überweisung nachweislich für die OP tätigte, dann müßen Sie ihm die Quittung (ich schlage vor, Sie verlangen auch eine Rechnung, auf den Namen Ihres Vaters ausgestellt), und später auch die Rechnung übergeben.

Dr. Sztojanovics

Hallo Virgina,
eigentlich könnten Sie diese Sache ganz gelassen sehen - wären da nicht die Familiären Bande und eine gewisse Form der „Dankbarkeit“ zu berücksichtigen.

Fakt ist: Gebe ich einer anderen Person Geld um damit eine Rechnung zu bezahlen und habe das nicht Vertraglich abgesichert, besteht keine Verpflichtung mir die Rechnung oder eine Rechnungskopie auszuhändigen.
So auch bei Ihnen. Einigen Sie sich mit Ihrem Vater auf ein selbsterstelltes Formular und evtl. einer Kopie mit geschwärten Zeilen, so dass der Verwendungszweck nicht mehr erkannt wird, ist Ihnen vieleich beiden geholfen. Der Familienfrieden wird gewahrt und sie behalten Ihr Gesicht denn es kann niemand mehr sehen wofür dieses Geld verwendet wurde.

Ich hoffe Ihnen und auch Ihrem Vater geholfen zu haben. Familienstreitigkeiten vor Gericht müssen einfach nicht sein.

Beste Grüße und ein gutes Gelingen wünscht Ihnen Wolfgang.

nein sie müssen ihm die recfhnung nicht geben, aber er kann sie anzeigen weil er ihnen geld gegeben hat und nun wegen unterschlagung anzeige erstatten, die rechnung müsssen sie nicht rausgeben aber wie gesagt er kann sie rechtlich belangen wenn er ihnen vorwirft das sie geld unterschlagen haben…dann müssen sie dieses nachweisen dann vor gericht öffentliche sitzung evtl presse anwälten und schon wissen es min 20 leuite überlegen sie sich das gebene sie ihm doch einfach die rechnung für seine unterlagen