Muss man Rechnungen anderer bezahlen?

Ich war gestern Abend in einer Bar. Kellnerin X hat zu ihrer Kollegin Y gesagt, dass der Mann A und die Frau B etwas gegessen und getrunken haben. Nach dem Genuss der Speisen und Getränke ist Frau B nach dem Toilettengang einfach gegangen. Die Kellnerin X hat zu ihrer Kollegin Y gesagt, dass der Mann A nun alles bezahlen musste .

Meine Frage: Ist man wirklich rechtlich verpflichtet die Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das Lokal verlassen haben?

In welchem § ist das im BGB geregelt?

Hallo,
ich weiß nicht, in welchen §§ sowas geregelt ist, aber mein letzter Stand in solchen Fragen ist, dass jeder das bezahlt hat, was er konsumiert hat. Als Ausnahme gilt, wenn man offiziell eingeladen wurde. Prellt jemand die Zeche (und um nichts anderes geht es bei Frau B, außer es gab vorher eine Absprache zwischen ihr und Herrn A), gibt es für Herrn A vom Praktischen her 3 Wege: 1. er übernimmt die Rechnung, ärgert sich und das war’s, 2. er bezahlt und treibt das Geld bei Frau B ein und 3., er weigert sich zu zahlen, die Polizei wird gerufen, Herr A ist von nun an Zeuge und hat die Wahl, entweder Frau B als Zechprellerin zu bezichtigen oder polizeilichen Ermittlungen im Wege zu stehen… Kommt also drauf an, wie das grundsätzlich derzeitige und künftige Verhältnis von Herrn A und Frau B ist…

LG
Claudia