Muss man Rente nach dem Tod zurück zahlen?

Hallo, meine Oma erhielt ihre Rente immer im voraus. Am 31.07. war ihre Rente für August auf dem Konto, wie auch die Witwenrente. Leider ist sie am 01.08. verstorben. Muss die Rente und die Witwenrente zurück gezahlt werden, oder geht sie in die Erbmasse ein?
Vielen Dank

Der Betreffende bezog aber meines Wissens keine Leistungen der Deutschen Rentenversicherung.

merimies

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Hallo Netti1973,

nein, beide Renten musst Du nicht zurückzahlen.

Ich würde die Renten aber nicht sofort in die Erbmasse einfließen lassen, vielleicht steht Deine Großmutter ja wieder auf. Das ist vor etwas über zweitausend Jahren schon mal passiert.

Aufrichtige Anteilnahme

consilio

Hallo!
Herzlichstes Beileid zum Tod Deiner Oma. Ich kann Dir das Problem nur aus österreichischer Sicht erklären. Das Girokonto wird in ein Pensionskonto um gewandelt, oder ein Pensionskonto wird eröffnet. Damit sichert sich die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) den Zugriff auf das Konto. Nach Erstellung der Todesbescheinigung geht eine Kopie an die PVA, die sich jede Überzahlung vom Konto zurückholt und das Konto von der Bank gesperrt wird, bis es vom zuständigen Notar wieder frei gegeben wird, denn der Bestand auf diesem Konto fließt abzüglich der Überzahlung durch die PVA in die Erbmasse ein. Leider weiß ich nicht, wie es nach deutschem Recht aussieht.
MfG
airblue21

Hallo,

etwas makaber, aber der 31.07. wäre eindeutig schlechter gewesen. Die beiden Renten können behalten werden. Es gibt sogar noch einen Nachschlag, weil die Oma ja nun keine Krankenversicherung mehr brauchte, aber der Beitrag schon für den ganzen Monat abgezogen war.
Das ganze geht natürlich in die Erbmasse ein.

Grüße