Guten Tag,
ich beschreibe im folgenden 3 fiktive Sachverhalte und wäre sehr erfreut, wenn mir jemand diese erläutern könnte.
Fall 1: Person A bestellt einen Handwerker B. Person A informierte sich über die voraussichtlichen Kosten, woraufhin Handwerker B mündlich circa. 100 Euro veranschlagt hat. Nachdem Handwerker B den Auftrag erledigt hatte schickt er eine Rechnung von 180 Euro.
Muss Person A diese Rechnung bezahlen, obwohl er fest damit rechnete circa 100 Euro auszugeben, denn ansonsten wäre der Auftrag für Handwerker B gar nicht entstanden? Um Kosten bei beispielsweise Umzügen kalkulieren zu können, muss dieser Kostenvoranschlag doch binden sein, oder?
Fall 2:
Person A bestellt einen Handwerker B für einen Auftrag mit einem regulärem Arbeitsaufwand von 4 Tagen. Nach 2 Tagen stellt Person A fest:
a) die Qualität der Arbeit ist minderwertig
b) Handwerker B arbeitet zu langsam
Person A möchte keine Zeit verlieren, bestellt Handwerker B ab und stellt einen neuen Handwerker C ein, der die Tätigkeiten von Handwerker B überarbeitet und den Auftrag angemessen fertigstellt.
Muss Person A nun trotz der nicht erbrachten Leistung (nicht erbracht, da nicht den Anforderungen entsprechend) die Rechnung für die 2 Tage Arbeit von Handwerker B bezahlen?
Fall 3:
Person A bestellt einen Handwerker B. Dieser vollendet den Auftrag, erbrachte allerdings eine qualitativ schlechte Leistung und schickt eine Rechnung.
Muss diese Rechung bezahlt werden?
Vielen Dank!!!
Mit freundlichen Grüßen,
Hans