Muss man schlechte Dienstleistungen bezahlen?

Guten Tag,

ich beschreibe im folgenden 3 fiktive Sachverhalte und wäre sehr erfreut, wenn mir jemand diese erläutern könnte.

Fall 1: Person A bestellt einen Handwerker B. Person A informierte sich über die voraussichtlichen Kosten, woraufhin Handwerker B mündlich circa. 100 Euro veranschlagt hat. Nachdem Handwerker B den Auftrag erledigt hatte schickt er eine Rechnung von 180 Euro.

Muss Person A diese Rechnung bezahlen, obwohl er fest damit rechnete circa 100 Euro auszugeben, denn ansonsten wäre der Auftrag für Handwerker B gar nicht entstanden? Um Kosten bei beispielsweise Umzügen kalkulieren zu können, muss dieser Kostenvoranschlag doch binden sein, oder?

Fall 2:

Person A bestellt einen Handwerker B für einen Auftrag mit einem regulärem Arbeitsaufwand von 4 Tagen. Nach 2 Tagen stellt Person A fest:
a) die Qualität der Arbeit ist minderwertig
b) Handwerker B arbeitet zu langsam
Person A möchte keine Zeit verlieren, bestellt Handwerker B ab und stellt einen neuen Handwerker C ein, der die Tätigkeiten von Handwerker B überarbeitet und den Auftrag angemessen fertigstellt.

Muss Person A nun trotz der nicht erbrachten Leistung (nicht erbracht, da nicht den Anforderungen entsprechend) die Rechnung für die 2 Tage Arbeit von Handwerker B bezahlen?

Fall 3:
Person A bestellt einen Handwerker B. Dieser vollendet den Auftrag, erbrachte allerdings eine qualitativ schlechte Leistung und schickt eine Rechnung.

Muss diese Rechung bezahlt werden?

Vielen Dank!!!

Mit freundlichen Grüßen,
Hans

Guten Tag,

ich beschreibe im folgenden 3 fiktive Sachverhalte und wäre
sehr erfreut, wenn mir jemand diese erläutern könnte.

Fall 1: Person A bestellt einen Handwerker B. Person A
informierte sich über die voraussichtlichen Kosten, woraufhin
Handwerker B mündlich circa. 100 Euro veranschlagt hat.
Nachdem Handwerker B den Auftrag erledigt hatte schickt er
eine Rechnung von 180 Euro.

Kommt auf den Einzelfall an. Warum sind die Arbeiten teurer geworden? Da ohnehin nur mündlich abgesprochen wurde, wie will A den KVA nachweisen? Gibt es Zeugen?

Fall 2:

Person A bestellt einen Handwerker B für einen Auftrag mit
einem regulärem Arbeitsaufwand von 4 Tagen. Nach 2 Tagen
stellt Person A fest:
a) die Qualität der Arbeit ist minderwertig
b) Handwerker B arbeitet zu langsam
Person A möchte keine Zeit verlieren, bestellt Handwerker B ab
und stellt einen neuen Handwerker C ein, der die Tätigkeiten
von Handwerker B überarbeitet und den Auftrag angemessen
fertigstellt.

Frage, welche AGB zu Grunde liegen. Pauschal:
A hätte B sicherlich eine Chance zur Nachbesserung geben müssen.
Bei den minderwertigen Arbeiten kann B sicher etwas von der Rechnung von A abziehen. Die Rechnung von C wird er wohl zahlen müssen.

Fall 3:
Person A bestellt einen Handwerker B. Dieser vollendet den
Auftrag, erbrachte allerdings eine qualitativ schlechte
Leistung und schickt eine Rechnung.

Muss diese Rechung bezahlt werden?

B muss, soweit nicht anders vereinbart, Qualität in mittlerer Art und Güte liefern. Wenn ich also z.B. einen Apfel kaufe, muss dieser sicher nicht der schönste Apfel der Welt sein, darf aber auch keine faulen Stellen oder einen Wurm haben.
Bei handwerklichen Arbeiten genauso: man kann nicht verlangen, dass die Arbeiten von einzigartiger, allerhöchster Qualität sind, das häte man extra vereinbaren müssen.
Für fast alles gibt es gerade in Deutschland gewisse Toleranzen und Normen.
Auch hier wieder die AGB beachten. Pauschal: A muss B in Verzug setzen und eine Chancen zum nachbessern geben.
Bevor die Arbeiten nicht ordnungsgemäß abgeschlossen sind, muss B nicht zahlen, da die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

Grüße

Holygrail

Hallo,

Frage, welche AGB zu Grunde liegen. Pauschal:
A hätte B sicherlich eine Chance zur Nachbesserung geben
müssen.

was natürlich irrwitzig ist, wenn die Arbeiten noch gar nicht abgeschlossen sondern erst zu 50% fertigestellt wurden…