Hallo
Wenn jemand einer Straftat verdächtigt wird und hierzu seine Aussage machen kann, wird die Aussage vom Verhörenden nach dem abgeben des Einverständnis des Verdächtigenden auf Band aufgenommen, bzw. vom Verhörenden auf Band diktiert (Standard-Diktiergerät) der das gesagte des Verdächtigen in eigenen Worten wiedergibt.
Dieses Band soll dann von einer Schreibkraft in einen Schriftsatz umgewandelt werden.
Nun die Fragen:
-
Muß der Verdächtige diese Aussage nicht noch einmal unterschreiben?
-
Was ist, wenn der Verdächtige im Nachhinein noch seine Aussage ergänzen möchte, da er z.B. „neue Erkenntnisse gewonnen hat“, bzw. sich selber in einer Art und Weise belastet hat, die so überhaupt nicht richtig ist (z.B. weil er sich falsch ausgedrückt hat).
-
Wie lange kann so ein Vorgang dauern vom „Diktat“ bis zur „Unterschrift“?
Vielen Dank