Hallo,
ein Arbeitsverhältnis endet zum Ende des Monats. Anfang nächstes Monats meldet man sich in Deutschland ab und geht für 1 Jahr ins Ausland. Somit ist man ab dem nächsten Monat, soweit ich es verstehe, nicht mehr versicherungspflichtig. Müsste man die Versicherung binnen 14 Tagen extra kündigen oder besteht seine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses automatisch nicht mehr? Wie würde es eigentlich aussehen, wenn man sich 14 Tage nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses noch in Deutschland bleiben würde, aber keine Leistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen würde? Müsste man sich für diese 14 Tage dann freiwillig versichern?
Wenn man die Krankenversicherung nicht extra kündigen würde, müsste man dann irgendwann monatliche Beiträge nachträglich zahlen als wäre man freiwillig versichert gewesen? Könnte man das vermeiden indem man der Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherungsbescheinigung vorlegen würde?
Danke schon mal