Muss man seinen deutschen Wohnsitz abmelden,

… wenn man dauerhaft in China lebt? Und gilt bei 365 Tagen Aufenthalt in China welcher Wohnsitz als Hauptwohnsitz?

Kommt drauf an, ob man mal wieder kommen will.
Wenn nicht ist es eigendlich ein Meldevergehen. Man sollte sich real ab 3 Monaten ummelden (theoretisch ab 6 Nächten hab ich mal gelesen weiß nicht ob´s so stimmt). In Warheit passiert auch nix, wenn man gemeldet beleibt es kräht kein Hahn danach. Und wer außerhalb der EU bleibt braucht sich soundso nicht so kümmern Probleme könnte es nur geben, wenn ein Reisepaß im Ausland erstellt werden soll, dann muß die Stelle bei der man gemeldet war bei aufrechtem Wohnsitz im Innland eine Einverständnisserklärung ausfüllen.
Bin kein Jurist weiß aber aus eigener Erfahrung das geschriebenes so stimmt.
mfg

Man MUSS gar nichts. Man kann Jahre im Ausland leben und in D gemeldet bleiben. Einige Auslands-KV machen einen ersten Wohnsitz in D als Bedingung und auch steuerlich kann sich das auswirken. Hier hilft ein Steuerberater mit Erfahrung auf diesem Gebiet.

Ein klarer Vorteil wenn man sich abmeldet und als Wohnsitz „Peking“ im Pass stehen hat: Man kann in D shoppen und sich bei der Rückreise nach China am Flughafen in D die Mehrwertsteuer wiederholen. Das ist auch in China sehr interessant. Warum? Weil hochwertige Elektronikartikel somit in D billiger werden als in China. Paradox, ist aber so.

Der offizielle Wohnsitz ist völlig unabhängig davon wie lange Du im Ausland bist, er ist einzig und allein davon abhängig ob Du in D gemeldet bist oder nicht.

Hi,

… wenn man dauerhaft in China lebt? Und gilt bei 365 Tagen
Aufenthalt in China welcher Wohnsitz als Hauptwohnsitz?

erstmal gibt es 2 Begriffe, die nicht zu verwechseln sind:
Wohnsitz und gemeldete Wohnung.

Hätte man in Deutschland ein Haus/Wohnung zum wohnen geeignet in Besitz und Eigentum, so könnte man dies als Wohnsitz ansehen. Bewohnt man aber diese/s Wohnung/Haus nicht mehr in Deutschland ist man nach dem Melderechtsrahmengesetz und nach dem zuständigen Landesmeldegesetz zur Abmeldung verpflichtet (§ 11 Abs. 2 MRRG).

Ist man deutscher Staatsangehöriger und in Deutschland gemeldet, obwohl man 365 Tage in China wohnt, so ist die Passbehörde der gemeldeten Wohnung in Deutschland weiterhin zur Ausstellung von Pässen/Personalausweisen zuständig; d.h. wenn man auf dem Konsulat/der Botschaft in China einen neuen Pass/Personalausweis beantragen will, muss Konsulat/Botschaft erst bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Passermächtigung erfragen. Das bedeutet evtl. weitere Kosten für Tel/Fax/. bzw. aufwendigere Sachbearbeitung.
Außerdem geht die Wahlbenachrichtigungskarte an die deutsche Adresse, kann dort evtl. nicht zugestellt werden und geht an die Wahlbehörde zurück; Ende vom Lied wäre evtl. ne Abmeldung von amtswegen nach unbekannt, weil man doch nicht mehr in Deutschland wohnt…

Viel Gruß von Tara