Hallo,
man arbeitet bis zum Ende eines Monats und am ersten Tag des nächsten Monats des nächsten meldet sich in Deutschland ab und geht ins Ausland für 1 Jahr um dort zu studieren. Weder von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter will man keine Leistungen bekommen.
Muss man sich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter trotzdem arbeitslos melden oder halt nur der Rentenversicherung seine Ausreise und den Grund mitteilen, damit es da keine Lücken gibt?
Abwandlung: Man meldet sich in Deutschland erst Mitte des nächsten Monats ab und geht an dem Tag ins Ausland.
Muss man sich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter arbeitslos melden? Wäre das schlimm für die Rentenversicherung wegen des halben Monats?
Danke
Hallo,
wenn man weder Leistungen von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter möchte, muss man sich dort auch nicht melden.
In der Rentenversicherung werden Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit anerkannt. Anrechnungszeiten können rentensteigernd wirken.
Am besten einen persönlichen Termin bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Gruß
RHW