Muss man sich bei Selbstkündigung privat über Partner versichern

Guten Tag, mich beschäftigt folgende Frage:
A überlegt kurzfristig seine Arbeit( im öffentlichen Dienst) aufzugeben, weil für A die Arbeitsbedingungen unerträglich sind und er die Verantwortung nicht länger tragen kann.

Nun  stellen sich einige Fragen:

1.Da A länger als 12 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, hätte er normalerweise eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen/ zu verkürzen?

  1. A ist gesetzlich versichert und beide Kinder mit ihm in der Familienversicherung. Der Partner von A ist privat krankenversichert. Muss A mit den Kindern direkt nach der Kündigung in die private KV des Partners wechseln oder übernimmt das Arbeitsamt die KV Beitrage, falls A nicht direkt eine Neuanstellung findet und kurzzeitig ALG beziehen muss.

Danke

Guten Tag, mich beschäftigt folgende Frage:
A überlegt kurzfristig seine Arbeit( im öffentlichen
Dienst) aufzugeben, weil für A die Arbeitsbedingungen
unerträglich sind und er die Verantwortung nicht länger tragen
kann.

Nun  stellen sich einige Fragen:

1.Da A länger als 12 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt
ist, hätte er normalerweise eine Kündigungsfrist von 6 Monaten
zum Quartalsende.Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen/ zu
verkürzen?

Mit einem Aufhebungsvertrag.

  1. A ist gesetzlich versichert und beide Kinder mit ihm in der
    Familienversicherung. Der Partner von A ist privat
    krankenversichert. Muss A mit den Kindern direkt nach der
    Kündigung in die private KV des Partners wechseln oder
    übernimmt das Arbeitsamt die KV Beitrage, falls A nicht direkt
    eine Neuanstellung findet und kurzzeitig ALG beziehen muss.

Bei ALG werden auch die Beiträge zur KV und Rentenversicherung bezahlt.
Der Partner ist nicht Ehemann?

Zudem: bei der PKV muss jede Person einzeln versichert werden, da gibt es keine Familienpauschalen.

Sollte aus bekannten Gründen das AA keine Leistungen erbringen, weil.z.B. Sperrfrist verhängt wurde, weil man die Tätigkeit gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat ( also die Arbeitslosigkeit selber herbei geführt hat), muss bzw. sollte man sich bei der bisherigen GKV weiter versichern, die haben die „Familienpauschale“.

Danke

Hallo,

  Muss A mit den Kindern direkt nach der Kündigung in die private KV des Partners wechseln

nein, freiwillige Weiterversicherung ist möglich. Wenn Arbeitsamt Sperrfrist verhängt, wird trotzdem nach 4 Wo. der Beitrag vom AA getragen. Die Lücke von 4 Wo. wird i.d.R. Beitragsfreiheit gewährt (sofern vorher pflichtversichert)

oder übernimmt das Arbeitsamt die KV Beitrage, falls A nicht direkt eine Neuanstellung findet und kurzzeitig ALG beziehen muss.

ja. Nur wenn vorher eine Freiwillige KV bestand, ist für 4 Wochen Sperrfrist ein Beitrag zu zahlen.

Bei der Familienversicherung könnte es komplizierter werden (sofern verheiratet). Wenn der PKV-Versicherte mehr als 4.000 Euro verdient, wird wahrschl. die Fam.vers. abgelehnt.
VG

Servus,

wenn eine Sperrzeit verhängt wird, bedeutet das nicht, dass man sich selbst versichern muss. Wenn man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert war, muss man das nicht - selbst wenn die Sperrzeit mehr als vier Wochen ausmacht.

Schöne Grüße

MM

Danke

Bei der Familienversicherung könnte es komplizierter werden
(sofern verheiratet). Wenn der PKV-Versicherte mehr als 4.000
Euro verdient, wird wahrschl. die Fam.vers. abgelehnt.
VG

Wenn der PKV-Versicherte bisher über der Beitragsbemessungsgrenze lag, wären die Kinder bisher auch nicht in der GKV des Ehepartners kostenfrei versichert gewesen.

Egal wie belastend die bisherige Tätigkeit ist, warum sucht man sich nicht zuerst einen neuen Job aus einer ungekündigten Stellung heraus sondern nimmt Arbeitslosigkeit in Kauf?

Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur durch einen Aufhebungsvertrag möglich.
Diese Verkürzung würde auch eine ALG-Sperre von bis zu 12 Wochen nachsichziehen.

Eine Sperrung des ALG ist nur vermeidbar wenn entsprechende Atteste vorliegen das eine weitere Tätigkeit im bisherigen Job nicht zumutbar ist. (Mobbing, Krankheit).

Krümelchen