Ich habe ab dem 1.02.2014 neue Arbeit und wir beziehen auch bis genau dahin Harz4 ( Aufstockung)
Es würde also in eins übergehen und ich bräuchte keinen Folgeantrag mehr zu stellen.
Nun ist die Frage , ob ich mich da abmelden muß ,oder reicht es ,wenn man erst gar keinen Folgeantrag stellt ? Und sich quasi dort gar nicht mehr meldet.
Das Gesamteinkommen ist dann defintiv hoch genug ,so daß kein Leistungsanspruch mehr besteht. Insofern daß eine Rolle spielt.
Würde mich da sehr über eine sachkundige Antowrt freuen.
Wenn das mit den drei Sätzen erledigt ist ,habe ich auch kein Problem.
Aber die wollen schon sehr viel wissen .
Ich war 30 j lang berufstätig ,bin erst seit kurzem abreitslos und beim Jobcenter ,aber die verbieten einem ja alles und legen einem eher Steine in dem Weg ,wo sie nur können !
Ich war 30 j lang berufstätig ,bin erst seit kurzem abreitslos
und beim Jobcenter ,aber die verbieten einem ja alles und
legen einem eher Steine in dem Weg ,wo sie nur können !
Erstens kommt mir das etwas komisch vor, daß man nach dreißigjähriger Berufstätigkeit und kurzer Arbeitslosigkeit gleich beim Jobcenter landet statt bei der Arbeitsagentur, und zweitens verbieten die einem garantiert nicht sich bei ihnen abzumelden…
Erstens kommt mir das etwas komisch vor, daß man nach dreißigjähriger Berufstätigkeit und kurzer Arbeitslosigkeit gleich beim Jobcenter landet statt bei der Arbeitsagentur, …
Das ist auch komisch und liegt wohl daran, dass 400-Euro-Jobs, Scheinselbständigkeiten (Werkverträge) und ähnliches stark im Vormarsch sind. Gewünscht sind solche Arbeitsverhältnisse meist von den Arbeitgebern, aufgrund der größeren Unverbindlichkeit.
Du solltest das JC auf alle Fälle darüber informieren wenn du einen neuen Job hast. Schliesslich bist du während des Leistungsbezuges dazu verpflichtet JEDE Änderung unverzüglich mitzuteilen. Und es könnte doch auch mit einem gutem Gefühl einhergehen denen die „Kündigung“ zu überreichen…
Nun ist die Frage , ob ich mich da abmelden muß ,oder reicht
es ,wenn man erst gar keinen Folgeantrag stellt ?
Nein, siehe ausgehändigtes Merkblatt.
Würde mich da sehr über eine sachkundige Antowrt freuen.
Das JC erfährt mit Sicherheit, ab wann man nicht mehr hilfebedürftig ist. Sollte darüber hinaus noch Alg 2 ausgezahlt worden sein, muß dies zurückgezahlt werden. Sollte dies Geld bereits vervespert sein, könnte es vielleicht schwerfallen, die Zurückzahlung aufzubringen.
ja, soviel ich weiß, muss man sich auf jeden Fall abmelden und auch noch Nachweise einreichen über den künftigen Verdienst. Keine Sorge, zurückzahlen muss man nicht. Bedenken Sie, dass Hartz IV immer am Anfang des Monats gezahlt wird. Also Sie noch die Leistungen für April benötigen, der Lohn wird ja erst am Ende des Monats - nach getaner Arbeit - gezahlt. Sie haben ihn dann erst für den Mai zur Verfügung. Zudem haben Sie unterschrieben, dass sie über alle Änderungen informieren. Also: noch ein wenig mehr Bürokratie aber keinen Ärger.