Muss man sich beim Jobcenter durchgehend krank melden?

Hi,

da ich ja leider seit 2 Jahren an Depressionen leide, die mir das arbeiten zur Zeit nicht möglich machen, habe ich mich krank gemeldet…

Nun war es aber so, dass ich manchmal auch 3 Tage dazwischen keine AU hatte, weil ich mich nicht eher zum Arzt schleppen wollte und die Energie für mein Kind benötige…

Das kam sehr oft vor. Ist das irgendwie nachteilig?

Die Vertretung meiner Sozialarbeiterin fragte mich letztens warum ich vom Jobcenter noch nicht zum Amtspsychologen geschickt wurde oder irgendwie so im der Art.

Hängt es damit zusammen?

Ich habe aber auch eine total tolle Sachbearbeiterin, der ich meine Geschichte erzählt habe, wie und warum ich hier bin und eigentlich weg will usw. Und sie hat Verständnis für mich gehabt. Wir haben uns viel unterhalten…

Okay, aber meine Frage ist: ob man sich durchgehend krank melden muss? Weil ich ja durchgehend nicht arbeitsfähig war…

Danke schonmal und lg norma

An den drei Tagen, an denen du nicht krank geschrieben warst, hättest du einen Termin haben können, oder einen Vorschlag für eine Stellenbewerbung. Dann hättest du da erscheinen bzw. dich bewerben müssen. - Es gab aber anscheinend weder Termin noch Stellenvorschlag. Es ist also jetzt egal.

Was mich im Moment nur wundert: Normalerweise wird man doch vom Jobcenter zum Sozialamt geschickt, wenn man so lange krank ist? Dachte ich jedenfalls.

Danke. Ja das meinte der andere Sozialarbeiter auch. Die Dame vom Jobcenter meinte aber ich soll erstmal in die Tagesklinik und dann wegen Umzug nachdenken und dann gehts weiter…

Ich denke mal das mit dem Sozialamt kommt dann noch.

Es gibt immer wieder Phasen in denen ich arbeiten kann. Was ist, wenn ich jetzt beim Sozialamt gemeldet bin und plötzlich wieder arbeiten kann und einen Job gefunden habe. Geht das dann sofort?

Lg nj

Da müsste man sich ja nur dem Sozialamt mitteilen, dass man keine Leistungen mehr benötigt.
DAS geht sofort und unbürokratisch.

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Super, vielen Dank!

Nein.

Nur, weil man arbeitsunfähig erkrankt ist - auch über einen längeren Zeitraum -, heißt das noch lange nicht, dass man grundsätzlich nicht arbeitsfähig ist und deshalb nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,.

Erst, wenn ein offizielles amtsärztliches Gutachten festgestellt hat, dass die betreffende Person dauerhaft nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist es möglich, EU-Rente und Grundsicherung zu beantragen: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

:paw_prints:

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Simsy hat Recht. Es braucht ein Gutachten, auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen macht so etwas

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Okay, na ich warte einfach ab was kommt. Wenn ich und mein Kind wieder in einem gesünderen Umfeld leben, gehts auch wieder bergauf.

Außerdem müssen auch erstmal Arbeitsstellen vorhanden sein. Welche hier allerdings nur durch mindestens 30 min Fahrt mit dem Auto zu erreichenö sind und wenn man keins hat wie ich, werden es dann mal schnell 60 Minuten…

Zumal ich noch weiter studieren wollte…

Einfach mal abwarten. :wink:

Lg nj

Wie würdest du ein Studium finanzieren?

:paw_prints:

Das ist das nächste Problem, da ich ja jetzt alleinerziehend bin. -_- aber erstmal wieder fit werden. :wink:

Ich glaube, ich hatte gerade nicht recht, sondern Kamikazekatze.

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Dass das auf ganz viele Arbeitnehmer in Deutschland zutrifft, ist dir schon klar? Auch auf Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern …

Hallo,

was der MdK mit dem Jobcenter zu tun hat, verrätst Du uns noch vielleicht ?

&Tschüß
Wolfgang

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Ich geb einen aus!

Ja klar: wenn es darum geht, eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen, dann fordert das JobCenter ein Gutachten und das macht z. B. auch der MDK, ein ärztliches Gutachten des behandelnden Arztes ist auch möglich. Ohne Gutachten keine Grundsicherung oder EU-Rente.
S. KamikazeKatze

Hallo,

solches Halbwissen hatte ich bei Dir vermutet.

Jeder Träger der Sozialversicherung hat grundsätzlich seinen eigenen medizinischen Dienst. An Gutachten anderer Träger ist er nicht gebunden - zB auch, weil die Begrifflichkeit unterschiedlich ist, bzw. derselbe Begriff anders definiert ist.
Ein Gutachten für eine Krankenkasse zur Arbeits(-un)Fähigkeit unterliegt anderen Kriterien als das der Arbeitsverwaltung zum selben Thema. Und die Rentenversicherung interessiert idR nicht die Bohne, was KK und AA medizinisch haben begutachten lassen.

Sorry, aber mal wieder befasst Du Dich mit Dingen, bei denen Dir die inhaltliche Basis fehlt.

&Tschüß
Wolfgang

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Ist doch Banane, ich werd’s ja merken, wer, wie, was, wo. :wink:

Lg nj

Und dann hier weinen, weil die vom Jobcenter voll blöd sind. Wenn du die Bescheide nicht verstehst, ist das nicht schlimm. Es geht vielen Menschen so mit dem Bürokratenkauderwelsch. Aber einfach aussitzen funktioniert nicht. Entweder du fragst deinen zuständigen Sachbearbeiter oder jemand Anderes, der sich damit auskennt.
Wenn du durch „Dusseligkeit“ oder Unverständnis Leistungen bezogen hast, die dir nicht zustehen, ist das Jobcenter gnadenlos. Knete zurück, sonst nix.

Soon

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Es ging doch hier darum, ob das Jobcenter einen zum Sozialamt oder irgendeinen medizinischen Dienst schickt, wenn man dauerhaft krank ist. Und das wird man tatsächlich merken, auch ohne aktiv Erkundigungen einzuziehen.

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Jup, sehe ich auch so. :wink: