Muss man sich freiwillig krankenverischern ?

Eine 41 jährige Frau hat sich im Feb. 2012 selbständig gemacht. Bis jetzt sind sie und ihre 2 Kinder Familienversichert bei ihrem Mann. Ihr vorraussichtliches Einkommen durch die freiberufliche Tätigkeit wird aber dieses Jahr die 15 000 Euro nicht überschreiten. Kann sie Familienversichert bleiben oder muss sie sich bei ihrer Krankenkasse melden und sich freiwillig Krankenverichern?
Danke für die Antwort
Heide.22

hallo,
sie muss sich selbst versichern. wo?
entweder bei eine GKV ihrer Wahl (hier empfehle ich die HEK) oder bei eine Privaten KV.
Bei der Wahl zu einer PKV sollte sie sich aber von einen Makler helfen lassen. Denn es gibt so an die 18.000 Tarife. Hier hilft nur ein gutes Vergleichsprogramm… und mindestens 2 Angebote mit genauer Beschreibung. Und natürlich die Begründung, warum der Makler diese vorgeschlagen hat.
So lange sie nur so wenig verdient sind ihre Kinder beim Mehrverdienenden, hier also der Vater, versichert.
Hupftiegel

Sie muss sich bei einem Einkommen ab etwa 400 €/m selbst versichern.

Hallo heide22,

die Frau muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern, da Sie über 1/7 der Bezugsgröße verdient (monatlich 375,-EUR). Die Bezugsgröße beträgt in diesem Jahr: 2.625 Euro monatlich / 31.500 Euro im Jahr. Ausnahme wäre ein Minijob bis 400,-EUR.

Ich hoffe, dass Ihnen behilflich sein konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Nach meinem Wissen kann sie familienversichert bleiben.
MfG
WS

Hallo,

wenn ihr Gewinn (also Einnahmen MINUS Ausgaben) höher ist als durchschnittlich 400,-€/Monat, dann muss sie sich selbst freiwillig versichern. Die Krankenkasse geht dann aber vom Brutto aus, wenn sie die Versicherungsprämie berechnet!! Je nach Krankenkasse fängt die Versicherungsprämie bei ca. 145,-€/Monat für den sogenannten Mindestumsatz aus an und ist -wie gesagt- abhängig von den Bruttoeinnahmen (also alles was sie an positiven Einnahmen verbucht, unabhängig wie viel tatsächlich davon als Gewinn übrig bleibt!!)

LG

Vita

Hallo Heide,

sie sollte sich auf jeden Fall bei Ihrer KK melden. Als Familienversicherter darf man nur 350 Euro im Monat dazu verdienen.

Alles Gue.

Hallo
Definitiv muss sie sich selbst versichern! Dem Gesetz nach besteht in dem vorliegedem Fall schon seit Februar kein Versicherungsschutz mehr! Die Familienversicherung ist gar nicht mehr vorhanden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Sobald Kinder z.B. die Altersgrenze erreichen oder Ehegatten eine Tätigkeit ausüben, die eine kostenlose Familienversicherung ausschliessen, fällt die Familienversicherung kraft Gesetzes weg, ohne dass die Krankenkasse eine Beendigung aussprechen müsste.
Sorry, aber so einfältig wird doch heutzutage niemand sein und geht davon aus, dass sie bei einer selbständigen Tätigkeit mit derartigen Einnahmen kostenlos weiter als berufslose Ehefrau kostenlos mitversichert ist?
Wichtig ist jetzt, sofort zu reagieren, denn die Beiträge müssen rückwirkend ab Februar nachgezahlt werden. Denn eine gesetzliche Krankenkasse kann keine Selbständige neu versichern. Die Familienversicherung muss nahtlos an die freiwillige Versicherung als Selbständige anschließen.
Gruß

Hallo,

ja !!!

Bei Selbstständigkeit und Einkommen über 375,- € muss die Frau sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
(Beides kann ich günstig anbieten -:smile: )
Der freiwillige Beitrag berechnet sich nach der Einkommensstufe 1 für Selbstständige. Bei der Stufe 1 wird ein Einkommen von 1900,- € zu Grunde gelegt.

Von diesen 1900,- € ist dann der Beitrag zu berechnen für die freiwillige Kranken und Pflegeversicherung derzeit 331,74 €.
Wenn Verdienstausfall versichert wird (empfehlenswert) wird der Beitrag etwas höher (343,56 €) aber dafür ist Krankentagegeld mitversichert.

Es gibt eine Härtefallregelung, bei der das tatsächliche Einkommen berücksichtigt wird. Dabei wird das Gesamteinkommen der Eheleute zu Grunde gelegt und eine Vermögensprüfung durchgeführt.
Bei der Härtefallregelung werden grundsätzlich 1312,50 € zu Grunde gelegt auch wenn der Selbstständige weniger verdient.
Somit liegt der Beitrag ohne Krankentagegeld monatlich bei fast 200,-€

Leider sind die Beiträge ab Beginn (Februar 2012) rückwirkend!!! zu zahlen.

Als privat versicherter spielt das Einkommen keine Rolle; hier wird nach Art der Leistungen und dem Eintrittsalter berechnet. Wenn die Gesundheit soweit ok ist und keine schwerwiegenden Vorerkrankungen vorhanden sind, ist ein Vergleich privat oder freiwillig gesetzlich mehr als angeraten. Außerdem entfällt hier die rückwirkende Beitragszahlung seit Februar.

Diese Angaben geben meinen derzeitigen Wissensstand wieder und sind ohne Gewähr. Bei weiteren Fragen stehe ich auch telefonisch oder auch persönlich kostenlos zur Verfügung.

Gruß
Franjo

Mit Termin der Selbständigkeit muß man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Eine Familienversicherung ist nur bei sehr geringem Einkommen möglich. Bei 15.000,-- p.a. ist das aber nicht der Fall.

fair12

Seit 2007 gibt es in Deutschland eine Verpflichtung der Krankenkassen, dass sie jedem den Versicherungsschutz anbieten müssen. Im Gegnzug ist auch jeder verpflichtet eine Krankenversicherung zu beantragen und zu bezahlen. Das ist auch soweit richtig.

Eine kostenlose Familienversicherung haben nur Ehegatten, die weniger als 375,00 € monatlich verdienen.

Selbständige, können in den ersten 3 Jahren ztum Mindestbeitrag versichert werden, laufen dabei aber Gefahr, dass sie nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides dann die tatsächlich fällige Prämie nachzahlen müssen.

Auch das ist korrekt. Wenn du irgendwo einen Job im Angestelltenverhältnis ausüben würdest, müsstest du schließlich ebenfalls deinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

Da die Frau selbst erwerbstätig ist, muss sie sich selbst krankenversicherIn.
Da der Mann wahrscheinlich das höhere Einkommen von beiden hat, sind die Kinder beim Mann in der gkv mitversichert.

Ja, das einkommen ist für die Familienversicherung zu hoch und vor allem ist sie hauptberuflich selbstständig. Das beednet die Familienversicherung sofort.

Sie sollte sofort mit der Kasse über eine realistische Einstufung verhandeln. Rückwirkend ist das ganz schwierig !!

Viel Glück

Barmer

Hallo Heide,

das Alter der Frau ist für die Frage uninteressant.
Sie hat ein zu hohes Einkommen und muss sich selber krankenversichern. Ob sie sich privat versichert oder freiwillig bei ihrer jetzigen Krankenkasse bleibt, darf sie sich aussuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schnitzler

Hallo,

sie muss sich selber bei der GKV versichern und einen eigenen Beitrag zahlen

Grundsätzlich wäre eine freiwillige Versicherung durchzuführen.