ich wollte mich mal erkundigen wie das ist wenn im Gemeinschaftskeller Sperrmüll gelagert wird und keiner weiß wer ihn dort hingestellt hat und der Sperrmüll nun entsorgt werden soll…müssen die Mieter die Kosten tragen oder ist der Vermieter dazu genötigt dies zu tun wenn er den Schuldigen nicht defnitiv benennen kann?
MFG
Moin,
als Betriebskosten können nur Kosten umgelegt werden, die immer wieder entstehen.
Einmalige Sperrmüllabfuhr zahlt der Verursacher. Wenn dieser nicht zu ermitteln ist, der Eigentümer.
Ist es jedoch erforderlich, dass in regelmäßigen Abständen Sperrmüll abgefahren werden muss, so sind dies Kosten, die bei entsprechender Regelung im Mietvertrag, auf die M umgelegt werden können.
Hallo,
generell ist die Sperrmüllabfuhr kostenlos, wenn durch die Abfuhrfirma angeregt.
In deiner Situation, ist der Gemeinschaftskeller voll, und keiner war es. Nun wir der Vermieter die Mieter durch einen Aushang oder ähnlichem informieren, das der Müll bis zum soundsovielten zu entfernen ist. Sollte das nicht geschehen, läßt er den Müll kostenpflichtig entfernen, und legt die anfallenden Kosten auf alle Mieter um.
So wird es allgemein gehandhabt.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.
Hallo,
ist es wirklich Sperrmüll?
Dazu zählt natürlich nicht das Zeug nach draußen zu schaffen, da die (Sperr-)Müllabfuhr es nur dort abholt. Wenn es aber kein Sperrmüll sondern Restmüll (in Mengen, die nicht in die normalen Tonnen passen), Sondermüll oder was auch immer ist, werden nochmal Extrakosten anfallen.
Im Mietvertrag (bzw. der Hausordnung als Anlage dazu) steht normalerweise geregelt, wer die Kosten für die Abfallbeseitigung trägt und wer für die Sauberhaltung der Gemeinschaftsräume zuständig ist.
ich sehe da ein problem mit dem einfachen umlegen auf die
bewohner… auch wenn es hin und wieder so gehandhabt werden
mag.
Hallo,
die Erfahrung hat doch gezeigt, das der Vermieter als erstes die Mieter durch diese „Androhung“ unter Druck setzt. Meist räumt dann der betr. Mieter seinen Plunder raus, und somit ist die Angelegenheit erledigt.
Ansonsten hat der Vermieter eine ständige Vorderung (Geldbetrag), die irgendwann, spätestens bei einem Auszug oder so, beglichen werden muß.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.
Ansonsten hat der Vermieter eine ständige Vorderung
(Geldbetrag), die irgendwann, spätestens bei einem Auszug oder
so, beglichen werden muß.
Wie kommst Du darauf, dass diese Forderung
a) nicht verjährt und
b) überhaupt beglichen werden muss?
c) was soll eine ‚ständige Forderung‘ sein?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Wie kommst Du darauf, dass diese Forderung
a) nicht verjährt und
b) überhaupt beglichen werden muss?
c) was soll eine ‚ständige Forderung‘ sein?
Hallo,
Normalfall, deine Miete wird monatlich, per Einzugsverfahren, eingezogen. Jetzt kommt die Nebenkostenabrechnung und du hast ein Guthaben. Von diesem Guthaben zieht der Vermieter den Betrag ab, der auf dich für die Abfuhr entfällt.
Ob es verjährt, entzieht sich meiner Kts.
Bei allen Angelegenheiten, zwischen Mieter und Vermieter, steht immer diese Summe im Raum.
Ob diese Verfahrensweise gesetzlich ist, kann dir nur ein Experte beantworten.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.
Von diesem Guthaben zieht der Vermieter den
Betrag ab, der auf dich für die Abfuhr entfällt.
Dann bekommt er heftig was auf die Finger.
Du hast es immer noch nicht verstanden: Es zahlt der Verursacher. Wenn keiner feststellbar ist, zahlt der Vermieter. Er hat dann genau gar kein Recht, sich das Geld von allen gemeinsam zu holen. Auf welchem Wege auch immer. Kollektivschuld gibt es hier nicht.
Ob es verjährt, entzieht sich meiner Kts.
Der Rest entzieht sich offensichtlich ebenfalls Deiner Kenntnis.
Gegenüber einem nicht zu ermittelnden Verursacher??
Diese Forderugn ist wertlos.
da brauch nicht ermittelt zu werden, der Kreis der betr.
Mieter sind dem Vermieter ja bekannt.
Du meinst: wenn es einer von denen war, zahlen halt alle? Wenn einer nicht zahlen will, zahlen halt die übrigen? Notfalls eben einer allein? Und wenn keiner zahlen will, kommen alle in den Knast? Und natürlich funktioniert das in allen anderen Fällen genauso? Zum Beispiel bei einem Einbruch oder auch bei einem Mord? Lebenslänglich für alle Verdächtigen?
1.)Der Rest entzieht sich offensichtlich ebenfalls Deiner
Kenntnis.
2.)Was machst Du eigentlich hier im Rechtsbrett?
Hallo,
mit welchem Recht willst du hier einen Breiten/Allwissenden machen. Wenn du nicht sachlich bleiben kannst, müsstest du dir selbst die Frage 2.)stellen.
Der,von mir geschilderte Ablauf, ist in unserem Wohnhaus vor ca. 2 Jahren so abgelaufen.
Brauchst nicht zu antworten, da du ja zu einer Diskusion nicht bereit bist.
Trotzdem,
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.
mit welchem Recht willst du hier einen Breiten/Allwissenden
machen.
Ich mache hier nicht den Allwissenden, Du machst hier den Nichtwissenden und begreifst es nicht mal.
Der,von mir geschilderte Ablauf, ist in unserem Wohnhaus vor
ca. 2 Jahren so abgelaufen.
Und dass ein paar Mieter keine Ahnung von Recht haben und sich über den Tisch ziehen lassen ändert bestehende Gesetze?
Brauchst nicht zu antworten, da du ja zu einer Diskusion nicht
bereit bist.
Das gibt es genau gar nichts zu diskutieren, Du hast komplett Unrecht. Und auf Argumente bist Du folgerichtig auch ohnehin nicht eingegangen.
Gruß
loderunner (ianal)
ich schrieb: Nachdem der Vermieter den Hinweis angebracht
hatte, räumten die betr. Mieter den Keller aus.
Ergo: Ziel erreicht.
Ja, das schriebst Du. Und Du schriebst auch einen heftigen Unsinn über irgendwelche Forderungen des Vermieters an alle Mieter. Und genau darauf bezogen sich hier die Einwände.