Steuerzahler B. kämpft sich jedes Jahr durch die immer unverständlicher werdenden Steuerformulare, um diese komplett auszufüllen.
Steuerzahler XYZ behauptet nun, diese Mühe sei unnötig, es sei auch möglich, die Steuerformulare ( z.B. KAP /AUS etc. ) weitgehend leer abzugeben, solange nur die Steuerunterlagen dazu komplett abgegeben werden.
Angeblich müssen nur die Angaben zur Person vom Steuerzahler selbst ausgefüllt werden .
Das hört sich zunächst ganz plausibel an, weil das Finanzamt ja sowieso die Eintragungen mit den Unterlagen vergleicht.
Aber was sagt das Finanzamt ?
Welche Vorschrift gibt es dazu und was sagt sie zu dieser Frage ??
Es steht dort zwar nicht deutlich, dass die Vordrucke auszufüllen sind, jedoch, füllt Ihr Bekannter nichts aus, dann erklärt er auch nichts. Das Beilegen von Unterlagen ist keine Erklärung der Einkünfte.
Kurz und knapp: Legt Ihr Bekannter eine Zinsbescheinigung bei und eine leere Anlage KAP, dann hat er nichts erklärt. Ausnahmsweise wird man dies in solchem Fall natürlich berücksichtigen.
Wenn jedoch ein Kleingewerbetreibender statt einer Gewinnermittlung nur Rechnungen etc. vorlegt, dann ist o. g. § anzuwenden.
Was Ihr Bekannter meint sind wahrscheinlich die Angaben, die man bei der Polizei machen muss: Name, Geburtsdatum, Anschrift… hehe