… bezahlen wenn man Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland (Wohnsitz) hat und zusätzlich Einkommen aus einem DBA Staat (Liberia) hat in dem man sich länger als 183 Tage innerhalb 12 Monate aufgehalten hat? Meiner Meinung nach müßte dann nur Steuerpflicht in Deutschland bestehen für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Kann ich nicht beantworten.
Hallo,
das kommt auf die Einnahmen an. Wenn aus diesen Einnahmen in Liberia Steuern bezahlt wurden, greift das sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Dann sind die Einnahmen in Deutschland nicht mehr zu versteuern.
Grüße,
Bea
leider kann ich deine frage nicht ganz sicher beantworten. die mieteinnahmen musst du auf alle fälle in deutschland versteuern, die einnahmen in lyberien wirst du in lyberien versteuern müssen.
lg
Hallo,
gdrs ist jeder der in D seinen WS hat, mit seinem Welteinkommen hier steuerpflichtig.
Auf Grund des geschilderten Sachverhalts (ohne das DBA mit Liberia zu kennen) würde ich sagen, die EK aus Liberia sind mind. mit dem Progressionsvorbehalt zu versteuern.
Auf jeden Fall empfehle ich bei dieser Problematik einen Fachmann aufzusuchen und das in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Viele Grüße
hjs
Hallo hannesreinhard,
hier kommt zur Anwendung, wo der 1. Wohnsitz gemeldet
ist. In diesem Fall wird er wohl in Deutschland gewesen
sein, auch bei längerem Auslandsaufenthalt. Somit ist
in Deutschland das Gesamteinkommen zu versteuern.
Selbstverständlich minus aller Ausgaben und Kosten.
Gruß tilgba
Steuerpflichtig nach dem Belegenheitsprinzip bist du für Vermietung und Verpachtung immer in Deutschland. Sonst passt alles.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland ist, wer seinen Wohnsitz ODER (!!!) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie immer unbeschränkt steuerpflichtig, unabhängig vom Aufenthalt.
HALLO, was die Einkünfte in Liberia für deine
deutsche Steuererklärung bedeuten kann ich dir
leider nicht sagen. Das ist hier aber auch ein
ganz spezielles Thema.
Vielleicht kennt sich ein anderer darin aus.
Bin nur mit Ahnung nach deutschem Steuerrecht.
Viel Erfolg
Gruss Helmut
Hallo , soweit ich es weiss musst du da du in Deutschland deinen Wohnsitz hast , also gemeldet bist alle deine Einkünfte , also auch die ausländichen beim Finanzamt angeben . In wie weit diese dann versteuert werden kann ich dir leider nicht weiter helfen .
MfG Ullrich
Hallo,
das ist auch mein Kenntnisstand: Wer länger als 183 Tage im Jahr im Ausland ist und dort Einnahmen erzielt, darf diese nach dortigen Gegebenheiten versteuern. Da das aber auch aus renten- und sozialversicherungsrechtlichen Blickwinkeln eine sehr heikle Geschichte ist, empfehle ich hier, einen Berater in Anspruch zu nehmen.
Viele Grüße
tinastar
Sorry, mit Einnahmen aus anderen Ländern kenne ich mich leider nicht aus. Hier würde ich beim Finanzamt selbst fragen, um Ärger zu vermeiden.
Hallo,
über Doppelbesteuerung und ausländische Steuern habe ich keine erfahrung
MfG
Kley