Hallo ihr Lieben,
eine Frage…
angenommen, jemand war von 2010 bis 2012 selbständig tätig als Übersetzerin, Projektleiterin und Messehostess und hatte dafür ein Gewerbe angemeldet.
Dann war dieser jemand von 2012 bis 2014 zu 80% angestellt und hatte selbständig nur noch wenige Übersetzungen gemacht.
Ende 2014 hat man das Gewerbe abgemeldet, der Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und man ist von Mannheim nach Hamburg gezogen.
Man hat sich erstmal arbeitslos Alg1 gemeldet und wollte in HH neu suchen.
Dort ist man aber krank geworden und hat die letzten 2 Jahre zwischen Krankengeld und ALG 1 verbracht.
Z.Z macht man gerade eine Reha, um wieder anzufangen zu arbeiten.
Nun möchte man für die Monate September, November und Dezember 2016 gern 3 Rechnungen à 150 € für Übersetzer- und Fotografentätigkeiten stellen.
Das geht mit dem Arbeitslosengeld klar, da es unter 165€ und 15h im Monat lag.
Man hat eine neue Steuernummer beantragt und bekam dazu einen Steuererfassungsfragebogen, den man ausgefüllt, aber noch nicht zurückbekommen hat.
Meine Frage: Gilt in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung, obwohl man im Vorfeld schon einmal selbständig war?
Oder muss man irgendeine Form der Steuer auf die Rechnungen schlagen?
Vielen Dank!!!
Kathi