Muss man Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen?

Hallo,

Wie steht es eigentlich um den Unterhalt wenn man selber nicht aufkommen kann?

Eckdaten:
Nettolohn 1080€
Kind ist 2 Tage in der Woche beim Vater (mit Übernachtung)
Alter des Kindes: 2 Jahre

Von wem bzw von welcher Institution bekommt die Mutter der Unterhalt?
Und muss der Vater den Unterhalt zurückzahlen wenn z.B. Arbeits- oder Jugendamt dafür aufkommt?

Hallo,
wenn die Mutter Unterstützung durchs Amt bekommt, kann sie es dort beantragen, und bekommt dann Unterhaltsvorschuss.
Der Vater kann ggf. noch einen Zweitjob machen um für den Unterhalt aufkommen zu können. Jedenfalls sehen einige Ämter das so.
Wenn Unterhalt vom Amt her gezahlt wird, werden die sich auf jeden Fall an den Vater wenden um es wieder zu bekommen.
Momentan können sie ihm nichts, da er gerade beim Selbstbehalt liegt, 1000 € plus 5% vom Netto, Aufwandsentschädigung.

Und angenommen der Vater ist in Ausbildung, verdient dann in 3 Jahren ein normales Gehalt, muss er dann den ganzen Batzen zurückzahlen?
Und was genau bedeut, sie können ihm MOMENTAN nichts? also später?
gibt es beim Selbstbehalt einen genauen betrag oder sind das immer 1000 plus die 5Prozent? Weil da wäre er ja drüber?!
Sorry, 1000 Fragen, ich weiss. Aber Danke schonmal.

Hallo,
kein Problem.
In der Tat, müsste er das dann. Er muss auch die ganzen Unterlagen, wie z.B. Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag usw. vorlegen.
Beim Selbstbehalt ist es so, dass es die Düsseldorfer Tabelle gibt. Schau mal rein, am besten googlen. Wenn noch Fragen sind, beantworte ich die gerne.

das jugendamt bezahlt den unterhalt.bei 1080 euro kann mann nichts holen.der eigenbedarf ist schon höher.wenn man genug verdient,muss man alles zurück zahlen.

der Unterhalt wird als Vorschuss (der liegt nur sehr niedrig) vom Jugendamt bezahlt.
Das Geld läuft aber als Schulden in einer Mindeshöhe von monatlich 225 Euro bei dem Vater an. Dieser Betrag wird das Jugendamt einfordern, gegebenenfalls pfänden. Das wird in regelmäßigen Abständen auch geschehen, bis das Geld bezahlt ist. Das sind im Jahr also 2700 Euro. Ab dem 5. Lebensjahr des Kindes wird der Betrag höher. Auch die Mutter hat einen Anspruch auf Unterhalt bis zum 3 Lebensjahr des Kindes, da kommt also einiges zusammen. Wenn erst mal eine Pfändung eingeleitet wird, kann der Richter den Freibetrag durchaus auch bis auf weit unter 900 Euro setzen, was dieser auch machen wird, denn das sind Staatsgelder.

Hallo,
Das Jugendamt bezahlt auf Antrag 6 Jahre fuer ein minderjaehriges Kind…Unterhaltsvorschuss…sie holt sich das vom Kindsvater wieder, sobald dieser mehr verdient…

Lisa

Hi

…Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12 Geburtstag gezahlt, aber eben nur 6 Jahre

Lisa

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Wenn der Vater des Kindes dieses Einkommen mit einem Vollzeitjob (aber nicht aus Gefälligkeit bei Verwandten und/oder Freunden) erwirtschaftet, muss er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückbezahlen.

Es gilt dann der § 1603 BGB.

Gruß