Mich würde interessieren, ob man als Mieter verpflichtet ist den Vermieter mit Handwerkern in die Wohnung lassen, da der Vermieter kurz vor Auszug der Mieter noch so ein paar Sachen reparieren lassen will, die schon seit längerem (z.T. schon vor dem Einzug vor einigen Jahren) kaputt sind.
kurz vor Auszug würde heissen: bis 2 Wochen vorher und da würde ich den Vermieter vertrösten… Kann aber sein, dass schon ein Nachmieter vor der Tür steht und der VM keinen Mietausfall riskieren will?
Was so lange nicht repariert wurde hat bestimmt noch ein paar Tage Zeit.
Mich würde interessieren, ob man als Mieter verpflichtet ist
den Vermieter mit Handwerkern in die Wohnung lassen, da der
Vermieter kurz vor Auszug der Mieter noch so ein paar Sachen
reparieren lassen will
eigentlich schon…
die schon seit längerem (z.T. schon
vor dem Einzug vor einigen Jahren) kaputt sind.
…aber was soll der Vermieter machen, wenn sich der Mieter stur stellt? Schaden entsteht dem Vermieter jedenfalls keiner, wenn er den neuen Mieter mit der Baumaßnahme beglückt.
Mich würde interessieren, ob man als Mieter verpflichtet ist
den Vermieter mit Handwerkern in die Wohnung lassen, da der
Vermieter kurz vor Auszug der Mieter noch so ein paar Sachen
reparieren lassen will
eigentlich schon…
die schon seit längerem (z.T. schon
vor dem Einzug vor einigen Jahren) kaputt sind.
…aber was soll der Vermieter machen, wenn sich der Mieter
stur stellt?
Das ist ja die Frage: kann der Mieter sich stur stellen und den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verwehren?
Schaden entsteht dem Vermieter jedenfalls keiner,
wenn er den neuen Mieter mit der Baumaßnahme beglückt.
Naja, der neue Mieter wäre wahrscheinlich weniger erfreut, wenn diese Maßnahmen erst stattfinden, wenn er schon eingezogen ist…
Oder ist der VM verpflichtet, dass in einer Zeit machen zu lassen, in der die Wohnung leer steht?
Das ist ja die Frage: kann der Mieter sich stur stellen und
den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verwehren?
generell gilt, dass den Handwerkern Gelegenheit gegeben werden muss, das Nötige zu tun. Aber so wie das beschrieben ist, steht der Auszug kurz bevor, da hat doch kein Mieter Zeit, noch extra Urlaub zu nehmen. Und ohne sein Beisein darf niemand hinein. So’n Pech aber auch.
Naja, der neue Mieter wäre wahrscheinlich weniger erfreut,
wenn diese Maßnahmen erst stattfinden, wenn er schon
eingezogen ist…
Darum muss sich der jetzige Mieter nicht sorgen.
Oder ist der VM verpflichtet, dass in einer Zeit machen zu
lassen, in der die Wohnung leer steht?
Nein, das kann er mit dem jeweiligen Mieter aushandeln.