Muss man Versicherg. übernehmen?

Hi, wer weiss , ob ich das Recht habe Versicherungen zu kündigen, die mein kürzlich verstorbener Mann auf seinen Namen abgeschlossen hat. oder muss ich diese als seine Witwe behalten. Ich würde da gerne sofort was ändern wollen.
danke schon mal für gute Tipps.

CU Fussel-Oma

Es sollte eigentlich kein Problem sein,
sofort zu kündigen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fussel-Omma,

Hi, wer weiss , ob ich das Recht habe
Versicherungen zu kündigen, die mein
kürzlich verstorbener Mann auf seinen
Namen abgeschlossen hat. oder muss ich
diese als seine Witwe behalten. Ich würde
da gerne sofort was ändern wollen.
danke schon mal für gute Tipps.

Verrat’ uns doch mal, um welche Art Versicherungen es sich handelt.

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder

Hi Holger, das sind eine ganze Menge. Wir haben 2 Häuser, 2 Autos. Autovers. Haftpflicht privat, Haftpfl. 2x f. Auto,
RS-Vers. 3x, Gebäudevers. 2x, Grundeigentümer-Vers… Ich ha’ bestimmt noch was vergessen.
Ich möchte das ganze irgendwie „staffen“.
Ausserdem will ich ein Auto meinem Sohn überschreiben.
So, das wär’s erstmal.
Nette Fusselgrüsse Elsa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

grundsätzlich gilt
VN verstorben - Vertrag erloschen.

Die meisten Witwen lassen diese Verträge allerdings stillschweigend weiterlaufen, obwohl das eigentlich nicht darf. Die Versicherungen werden natürlich nichts dazu sagen. Im Schadensfall jedoch kann das zu Problemen führen, zu Gunsten der Versicherung …

Gruß, Heike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

grundsätzlich gilt
VN verstorben - Vertrag erloschen.

Die meisten Witwen lassen diese Verträge
allerdings stillschweigend weiterlaufen,
obwohl das eigentlich nicht darf. Die
Versicherungen werden natürlich nichts
dazu sagen. Im Schadensfall jedoch kann
das zu Problemen führen, zu Gunsten der
Versicherung …

Wie sollen denn die Versicherungen wissen,
daß der VN tot ist, wenn es Ihnen keiner mitteilt und die Beiträge weiter vom selben Konto überwiesen werden?
Hellseher habe ich bei meinen Mitarbeitern jedenfalls noch keinen entdeckt.

Im Prinzip hast Du recht. Nur steht etwas Derartiges nicht im Kleingedruckten.
Zudem wohne ich in einem Dorf, wo ca. 80% meinen Mann kannten und einige Vers.-Vertreter sind auch dabei. Die haben uns sonst auch die Bude eingerannt. Wusste einer schneller als man glaubt, dass wir ein 2. Auto gekauft haben.Schon war er da. Unglaublich.
Tschüss Elsa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Elsa,

[…]
Wir haben 2 Häuser,

Verkaufen oder verschenken.

2 Autos.

Auch verkaufen oder verschenken. s.u.

Haftpflicht privat,

„Für die mitversicherten Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Prämie durch den überlebenden Ehegatten oder die namentlich genannte Person eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.“

Haftpfl. 2x f. Auto,

Autos verkaufen/verschenken/abmelden, Versicherungen mit Vorlage des Kauf- bzw. Schenkungsvertrages / der Abmeldebescheinigung kündigen und mit Doppelkarte des neuen Versicherers auf Deinen oder den Namen Deines Sohnes bzw. des Käufers/Beschenkten anmelden (lassen).

RS-Vers. 3x,

DREI?! Arrgh!

„Im Falles des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt. Wird der nach dem Todestag nächstfällige Beitrag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz in dem am Todestag bestehendem Umfang aufrechterhalten. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird an Stelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Versicherungsvertrages mit Wirkung ab Todestag verlangen.“

Gebäudevers. 2x,

„Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an nichtig, so gebührt dem Versicherer Prämie oder Geschäftsgebühr gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (z.B. §§ 40, 68).“

Das Versicherungsvertragsgesetz (VAG) findest Du in meinem WWW@b.

Wegweiser: Klick’n’Go … Gesetzestexte => VAG

Ansonsten kommt es hierbei sicherlich auf die bisherigen (Mit-)Eigentümerverhältnisse an und weitere Verwertung der Häuser an.

Grundeigentümer-Vers…

wie Privathaftpflichtversicherung

Ausserdem will ich ein Auto meinem Sohn überschreiben.

s.o.

Ansonsten: Du findest obenstehende oder ähnlich formulierte Bestimmungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der bestehenden Verträge. Ordner vorkramen und nachlesen!

Tipp: Geh’ zu einem Makler und lass’ den machen. Da Du selbst geschrieben hast, dass Du Einiges verändern möchtest, dürfte er somit auch etwas davon haben, wenn die Neuverträge von ihm vermittelt werden.

Gruß,
Holger

PS: Du hast mich ja ganz schön getrieben. :wink:)


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder