Hallo Elsa,
[…]
Wir haben 2 Häuser,
Verkaufen oder verschenken.
2 Autos.
Auch verkaufen oder verschenken. s.u.
Haftpflicht privat,
„Für die mitversicherten Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Prämie durch den überlebenden Ehegatten oder die namentlich genannte Person eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.“
Haftpfl. 2x f. Auto,
Autos verkaufen/verschenken/abmelden, Versicherungen mit Vorlage des Kauf- bzw. Schenkungsvertrages / der Abmeldebescheinigung kündigen und mit Doppelkarte des neuen Versicherers auf Deinen oder den Namen Deines Sohnes bzw. des Käufers/Beschenkten anmelden (lassen).
RS-Vers. 3x,
DREI?! Arrgh!
„Im Falles des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt. Wird der nach dem Todestag nächstfällige Beitrag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz in dem am Todestag bestehendem Umfang aufrechterhalten. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird an Stelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Versicherungsvertrages mit Wirkung ab Todestag verlangen.“
Gebäudevers. 2x,
„Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an nichtig, so gebührt dem Versicherer Prämie oder Geschäftsgebühr gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (z.B. §§ 40, 68).“
Das Versicherungsvertragsgesetz (VAG) findest Du in meinem WWW@b.
Wegweiser: Klick’n’Go … Gesetzestexte => VAG
Ansonsten kommt es hierbei sicherlich auf die bisherigen (Mit-)Eigentümerverhältnisse an und weitere Verwertung der Häuser an.
Grundeigentümer-Vers…
wie Privathaftpflichtversicherung
Ausserdem will ich ein Auto meinem Sohn überschreiben.
s.o.
Ansonsten: Du findest obenstehende oder ähnlich formulierte Bestimmungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der bestehenden Verträge. Ordner vorkramen und nachlesen!
Tipp: Geh’ zu einem Makler und lass’ den machen. Da Du selbst geschrieben hast, dass Du Einiges verändern möchtest, dürfte er somit auch etwas davon haben, wenn die Neuverträge von ihm vermittelt werden.
Gruß,
Holger
PS: Du hast mich ja ganz schön getrieben.
)
–
Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder