Hallo,
also nachdem McCool777 nun schon das entsprechende Urteil in Bezug auf Fitnesscenter gefunden hat, kann man das prima auf die folgende Argumentation umlegen.
Nein, gar nicht. Der Nachhelfer ist ja in der Lage, die
Leistung zu erbringen. Er stellt einen Lehrer, der das
notwendige Wissen hat und der hat die Zeit eingetelt, dem
Schüler sein Wissen beizubringen.
Der Fitnesscenterbetreiber stellt Raum, Geräte und vielleicht sogar Personal, das notwendiges Wissen hat etc. pp. Trotzdem kann man aus außerordentlichen Gründen kündigen.
Der Nachhelfer kann dem kranken Kind offenkundig nichts vermitteln. Es sei denn er würde über spezielle Fähigkeiten verfügen, Kindern mit ADHS etwas zu vermitteln. Aber ich gehe mal davon aus, dass dies nicht Inhalt des Vertrages war.
Es wäre befremdlich, wenn der Nachhelfer dafür bestraft wird,
dass der Schüler nicht kommt.
Ich glaube, sowas wird dann als unternehmerisches Risiko eingestuft. Das hat der Unternehmer einfach zu tragen.
Hast Du eine Monatskarte bei öffentlichen Verkehrsmitteln?
Ja, manchmal. Wenn es sich lohnt. Diesen Juli zum Beispiel hatte wir 23 Wochentage. Da mach ich das schon mal. In Monaten mit weniger Wochentagen und dann vielleicht noch Feiertagen, Brückentagen, Urlaub usw. mache ich das nicht. Außerdem bedeutet Monatskarte nicht, dass ich eine bestimmte Anzahl von Fahrten kaufe, sondern eben einen Monat lang im Gültigkeitsbereich so oft fahren kann, wie es mir lustig ist. Deshalb kostet das Teil auch jeden Monat das gleiche.
Wenn Du aus irgendeinem Grund mal nicht fährst, verlangst Du
dann den Preis der Monatskarte anteilig zurück?
Also da ich in dem Monat sooft fahren kann, wie ich will, kann ich mir jetzt nicht vorstellen, wie man das überhaupt berechnen wollte.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Der Nachhilfeunterricht war sicher für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten abgeschlossen. Ist aber nur eine Vermutung. Denn so ein Unterricht ist ja keine Kinderbeaufsichtigung. Leider habe ich keine Erfahrungen auf diesem Gebiet, aber wenn man beispielsweise bei inlingua oder Berlitz seine Fremdsprachenkenntnisse auffrischt, dann bezahlt man dort nur die Stunden, die man da war. Da ist sogar egal warum. Bei allem Verständnis für die Überlegungen, die beim Nachhilfelehrer hinter der Überlegung stehen, auch dann Geld haben zu wollen, wenn er dem Schüler nichts vermitteln kann, halte ich dies schonmal für unseriös. Und sicher kann daraus auch ein ganz klein wenig auf die Qualität geschlossen werden.
Davon muss klar unterschieden werden, wenn jemand solche Verträge eingeht und keine außerordentlichen Gründe hat.
Der Nachhelfer würde die Leistung nicht erbringen, wenn der
Schüler vor verschlossener Tür steht.
Na jedenfalls gibts wohl ein außerordentliches Kündigungsrecht in dem hier abgesprochenen Fall.
Grüße