Fall:
Person A arbeite bei Firma X und ihm wurden mehrere Löhne nicht gezahlt. Diese hat Person A nun per Klage an Firma X eingreicht. Nun kommt es demnächst zur Verhandlung. Beide standen sich vor ein paar Jahren schon einmal zum selben Sachverhalt vor Gericht gegenüber. Damals wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen an die sich nicht gehalten wurde. Nun bei diesem aktuellem Fall läuft es wieder auf diese Vereinbarung hinaus muss Person A diese vor Gericht aktzeptieren oder darf man die Raten erhöhen bzw. darauf bestehen die Gesamtsumme schnellstmöglich fällig zu machen?
Hallo und guten Tag
Ich bin kein Rechtsexperte. Aber dieser Vereinbarung muss man nicht zustimmen. Das Gericht kann keine Vereinbarung anordnen. Eine solche Vereinbarung ist nicht per Gesetz geregelt. Man muss vor Gericht seine persönliche Daten angeben. Sonst muss man nichts. Deswegen würde ich einer solchen Vereinbarung, zumal schon eine vorherige nicht eingehalten wurde, nicht zustimmen.
Wenn das Gericht per Urteil eine Ratenzahlung anordnet, dann ist das so
Falls es einen Vergleich gibt kann man es ablehnen.
In der Verhandlung kann man bereits auf die vergangene Situation hinweisen
Und dem Richter klar machen das Ratenzahlung keine gute Idee ist.
Gruß
Helmut