Muss man zahlen?

muss man zahlen wenn man eine rechnung (krankenwagenkosten kh. behandlung und kh aufenthalt) 2 jahre nach dem geschehen bekommt
und wenn man schon die strafe (z.B. sozialstunden) abgeleistet hat?
sind 2 jahre nicht zu lange?

ja
Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.

Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.

Und daneben hat das Strafrecht nicht unbedingt etwas mit dem Zivilrecht zu tun.

Gruß