Seit 2008 ist die Forführung d.Vers.-schutzes bei der BGN freiwillig.Muß man trotzdem zahlen,wenn man sich nicht weiter versichert?
Ich danke jedem,der mir antwortet.Gruß,Ka
Hoi.
Zitat aus der Homepage der BG NuG:
"Seit 01.01.2008 sind die Unternehmer, die bis 31.12.2007 bei der BGN pflichtversichert waren, automatisch freiwillig weiterversichert (§ 50 Abs. 2 der Satzung). Ein Antrag war dafür nicht nötig. Auf diese Weise wurde eine Absicherungslücke vermieden. Wegen dieses neuen Versicherungsverhältnisses haben Sie den Versicherungsschein zur freiwilligen Versicherung erhalten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite des Versicherungsscheines."
http://www.fv-bgn.de/9125/22258/0
Man hätte also kündigen können - wenn man das nicht macht…
Ciao
Garrett
noch als kleine Ergänzung:
Es ist ein Prozess in zweiter Instanz anhängig. Geklagt hatte eine Person die Pflichtversichert war und dann automatisch in die freiwillige kam. In erster Instanz (sozialgericht Aachen) hat das Gericht entscheiden, dass dies so nicht geht. Die BGN hat Berufung eingelegt, die Sache hängt beim Bundessozialgericht.
Gruß
Jörg
Hoi.
Hm, haben die jetzt einer Sprungrevision zugestimmt? Oder ist die Sache doch erst noch beim Landessozialgericht?
Ciao
Garrett
Hallo!
Nach meiner Informations Bundessozialgericht. Die genauen Umstände wie das dort hin kam sind mir nicht bekannt.
Gruß
Jörg
Hm, haben die jetzt einer Sprungrevision zugestimmt? Oder ist
die Sache doch erst noch beim Landessozialgericht?
Hallo,
es scheint wohl eine Sprungrevision zu sein.
siehe hier:
B 2 U 18/10 R
Vorinstanz: SG Aachen, S 1 U 85/09
Zur Rechtmäßigkeit einer satzungsrechtlichen Regelung, nach der die bisher kraft Satzung pflichtversicherten Unternehmer ohne Antrag in die nunmehr für Unternehmer allein vorgesehene freiwillige Unfallversicherung überführt werden, soweit diese nicht widersprochen haben.
Gruß von TrixiMaus
Danke für die Fundstelle - ich war wohl blind…owt
owt