Mich beschäftigt folgender -natürlich völig fiktiver -Fall.
Verkauf über das Internet von Privat an Privat.
Käufer A hält Verkäufer B wochenlang hin und meldet sich nicht und zahlt auch nicht.
Erst als massiv angemahnt wird und weitere rechtliche Schritte angekündigt sind, meldet sich A und versichert mehrfach bezahlt zu haben und drängt darauf die Ware zugesandt zu bekommen.
A ist bereits vorher anderen Verkäufern diesbezüglich aufgefallen und scheint dies regelmässig so durchzuziehen.
B erhält aber keine Zahlung und wendet sich an den Plattformbetreiber.
Nun erst fällt A auf, dass eine angebliche Zahlung zurück gebucht wurde, weil fehlerhaft abgeschickt.
Um das Ganze zu beschleunigen- da A bei der langsamen Postbank ihr Konto hat - kündigt sie nun ungewohnt " entgegenkommend" eine Zahlung an, die von einer Arbeitskollegin mit Onlinebanking getätigt wird.
Frage : Ist man als Privatverkäufer verpflichtet eine Zahlung von unbeteiligten Dritten anzunehmen, mit denen man gar keinen Kaufvertrag hat?
Kann die Kollegin nicht das Geld u. U. sogar zurückfordern?