Muss man Zahlungen von ' Kollegen' akzeptieren?

Mich beschäftigt folgender -natürlich völig fiktiver -Fall.

Verkauf über das Internet von Privat an Privat.
Käufer A hält Verkäufer B wochenlang hin und meldet sich nicht und zahlt auch nicht.
Erst als massiv angemahnt wird und weitere rechtliche Schritte angekündigt sind, meldet sich A und versichert mehrfach bezahlt zu haben und drängt darauf die Ware zugesandt zu bekommen.
A ist bereits vorher anderen Verkäufern diesbezüglich aufgefallen und scheint dies regelmässig so durchzuziehen.
B erhält aber keine Zahlung und wendet sich an den Plattformbetreiber.

Nun erst fällt A auf, dass eine angebliche Zahlung zurück gebucht wurde, weil fehlerhaft abgeschickt.
Um das Ganze zu beschleunigen- da A bei der langsamen Postbank ihr Konto hat - kündigt sie nun ungewohnt " entgegenkommend" eine Zahlung an, die von einer Arbeitskollegin mit Onlinebanking getätigt wird.

Frage : Ist man als Privatverkäufer verpflichtet eine Zahlung von unbeteiligten Dritten anzunehmen, mit denen man gar keinen Kaufvertrag hat?
Kann die Kollegin nicht das Geld u. U. sogar zurückfordern?

http://dejure.org/gesetze/BGB/267.html

Frage : Ist man als Privatverkäufer verpflichtet eine Zahlung
von unbeteiligten Dritten anzunehmen, mit denen man gar keinen
Kaufvertrag hat?

Ja, es sei denn, der Schuldner hätte persönlich zu leisten (vgl. § 267 Abs. 1 BGB, was bei einer Geldforderung aus Kauf selten der Fall sein dürfte), der Schuldner hätte der Leistung durch den Dritten widersprochen (vgl. § 267 Abs. 2 BGB, hat er aber nicht; er hat das sogar angeregt) oder die Person des Dritten wäre dem Gläubiger nicht zuzumuten (§ 242 BGB, unwahrscheinlich).

Kann die Kollegin nicht das Geld u. U. sogar zurückfordern?

Wenn der Dritte erkennbar mit dem Ziel leistet, die Kaufpreisforderung gegen den Schuldner zu tilgen, und die Zahlung dieses Ziel auch erreicht: grundsätzlich nein.