Zur Sachlage:
Ein AG (Arbeitgeber) hat seinen AN (Arbeitnehmer) eine Zeit lang nach Hause geschickt, aufgrund von Arbeitsmangel (Arbeitnehmerüberlassung) .
Das waren so um die 100 Stunden, die der AN im laufe der Zeit auf dem „Arbeitszeit Konto“ angesammelt habe.
So geschehen im Jahr 2003/2004.
Bis heute hat der AN 93 Minusstunden (Zum Jahresanfang: - 89 Std).
Nun, wieder aus Arbeitsmangel, werden einige Mitarbeiter abgerufen um andere Arbeiten zu erledigen ( Stempeln,Heften ect.).
Jetzt wurde ein rundschreiben verfasst, wo alle Kollegen aufgefordert wurden:" Die Möglichkeit zum abbau der Minusstunden zu nutzen, und das der Firmenleitung nichts aufgefallen währe… das jemand diese Möglichkeit nutzt" .
Und eine Spitze Bemerkung, das die Firma ihre AN doch beobachtet…
Abgesehen, das mann davon halten kann was mann will (rein rechtlich…)
Ist das doch eine Aufforderung nicht angeordnete überstunden zu machen , die soweit mir es bekannt ist, nicht berechnet werden?
Der Vertrag des AN beläuft sich auf 30 Stunden / Woche.
Es gibt keine „Arbeitszeitkonto Klausel“.( ohne tarif )
Muss der AN das führen eines sollchen Kontos hinnehmen? bzw. in diesen Größenordnungen ?
Verfallen Über / Minusstunden nicht irgend wann? ( welcher § ? wo geht das nachzulesen )
Muss der AN : Überstunden im Gesetzlichen Rahmen leisten ?
Wenn ein Vertrag von 40 auf 30 Stunden von Firmenseite aus gekündigt wurde?
Der AN ist doch Teilzeit Arbeitnehmer ???
Danke, diesmal ist Netiquette eigehalten.