Muss mann Überstunden leisten 2 ter versuch

Zur Sachlage:

Ein AG (Arbeitgeber) hat seinen AN (Arbeitnehmer) eine Zeit lang nach Hause geschickt, aufgrund von Arbeitsmangel (Arbeitnehmerüberlassung) .

Das waren so um die 100 Stunden, die der AN im laufe der Zeit auf dem „Arbeitszeit Konto“ angesammelt habe.
So geschehen im Jahr 2003/2004.

Bis heute hat der AN 93 Minusstunden (Zum Jahresanfang: - 89 Std).

Nun, wieder aus Arbeitsmangel, werden einige Mitarbeiter abgerufen um andere Arbeiten zu erledigen ( Stempeln,Heften ect.).

Jetzt wurde ein rundschreiben verfasst, wo alle Kollegen aufgefordert wurden:" Die Möglichkeit zum abbau der Minusstunden zu nutzen, und das der Firmenleitung nichts aufgefallen währe… das jemand diese Möglichkeit nutzt" .
Und eine Spitze Bemerkung, das die Firma ihre AN doch beobachtet…

Abgesehen, das mann davon halten kann was mann will (rein rechtlich…)

Ist das doch eine Aufforderung nicht angeordnete überstunden zu machen , die soweit mir es bekannt ist, nicht berechnet werden?

Der Vertrag des AN beläuft sich auf 30 Stunden / Woche.
Es gibt keine „Arbeitszeitkonto Klausel“.( ohne tarif )

Muss der AN das führen eines sollchen Kontos hinnehmen? bzw. in diesen Größenordnungen ?
Verfallen Über / Minusstunden nicht irgend wann? ( welcher § ? wo geht das nachzulesen )

Muss der AN : Überstunden im Gesetzlichen Rahmen leisten ?
Wenn ein Vertrag von 40 auf 30 Stunden von Firmenseite aus gekündigt wurde?

Der AN ist doch Teilzeit Arbeitnehmer ???

Danke, diesmal ist Netiquette eigehalten.

Hallo!

Die Überstunden sind doch angeordnet. Wenn man aufgefordert wird, Minusstunden abzubauen.

„Muss“… gute Frage. Unterschiedlich.

Ein AN mit einem GdB ab 50 muß lt. SGB IX § 124 nicht.

Gruß
Carmen

Hallo! Danke für die Info,

Die Überstunden sind doch angeordnet. Wenn man aufgefordert
wird, Minusstunden abzubauen.

REICHT DAS AUS? AUCH WENN DIE MINUSSTUNDEN AUS FIRMENVERSCHULDEN ENTSTANDEN SIND???

Gruß
Andreas

REICHT DAS AUS? AUCH WENN DIE MINUSSTUNDEN AUS
FIRMENVERSCHULDEN ENTSTANDEN SIND???

Na immerhin ist es dir gelungen nach diesem Satz die Feststelltaste zu lösen…

Der AN schuldet der Firma über 90 Stunden Arbeit für die er bezahlt wurde. Die Alternative wäre diese vom Lohn abzuziehen…

Oder noch besser: Damals hätte man ja auch gleich Kurzarbeit anmelden sollen…

Hier von einem Verschulden zu reden ist jedenfalls definitv falsch.

Gruss Ivo

Das mit der Feststelltaste war ein versuch der sache nachdruck zu verleihen. sorry.

Der AN versteht schon, das er Lohn bekommen hat ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Muss der AN dennoch hinnehmen,
das der AG den AN nach hause schickt, und wenn der AG mehr Arbeit hat, dieses „nicht geleistete Arbeit“ dann „zurück“ fordert.

Wie sieht es lt. Gesetz aus, gibt es dafür eine handhabe?

Einen Betriebsrat gibt es leider (noch) nicht.

sonst hätte der AN diesen zur Klärung eingeschaltet.

Gruß Andreas

Wie sieht es lt. Gesetz aus, gibt es dafür eine handhabe?

Schaust du mal hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

Hallo! Danke für die Info,

Die Überstunden sind doch angeordnet. Wenn man aufgefordert
wird, Minusstunden abzubauen.

REICHT DAS AUS? AUCH WENN DIE MINUSSTUNDEN AUS
FIRMENVERSCHULDEN ENTSTANDEN SIND???

Deshalb mußt Du mich nicht anschreien!

Wenn die MA sich das alles gefallen lassen, kann man ihnen nicht helfen. Warum haben sie denn soviele Minusstunden entstehen lassen? Ja, weil angeordnet. Springen sie auch aus dem Fenster, wenn es der Chef anordnet?

Deshalb mußt Du mich nicht anschreien!

Sorry war nicht so gemeint. bin relativ selten hier …
Gruß Andreas

Okay. Verziehen. Surfe hier einfach mal öfter. Ist immer ein Brett interessant…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke hat schon sehr geholfen.
muss muss mich erst mal dort einlesen…
Gruß Andreas

Hallo,
Wenn das Richtig verstanden wird,
Darf der AG gar keine Überstunden anordnen, aufgrund des vorhandenen Minuskontos, sondern nur >Reguläre